Betriebszentralen (BZ)

  • Hallo miteinander. Ich habe eine Frage zur Steuerung der ESTW's. Warum werden manche ESTW's sofort nach der Inbetriebnahme durch die BZ gesteuert( z.B Grevenbroich durch BZ Duisburg ) und andere weiterhin vor Ort ( wie z.B Mühldorf/Oberbayern)?

  • Hallo,


    na da gibt es wohl mehrere Gründe:


    a) Nicht geplant, IMHO ist das BZ-Konzept zumindest vorerst nur für Fernstrecken gedacht.


    b) BZ noch nicht beauftragt.


    c) Die Software in der BZ ist noch inkompatibel zur neuen ESTW-Version. Gilt vor allem bei herstellerübergreifenden Anlagen.


    d) Geplant, aber die Bahn will momentan nicht.


    Gruß,
    J

  • @all,
    vielleicht liegt es ja auch an zu "alter" Stellwerkstechnik im ESTW.
    Siehe die ersten stiftbedienten ESTW, davon haben wir hier noch einige im Bezirk.
    Glücklicherweise gibt es noch genug Stellwerke vor Ort, so verliert man wenigstens nicht den persönlichen Kontakt zu den Fdl´s um Arbeiten o.ä. abzusprechen.
    Sonst läuft ja alles nurnoch über Handy. :(

  • Hallo Lukas!
    Da hast du völlig recht. Auch die Technik der ESTW's ist mittlerweile veraltet. Außerdem müssen die ESTWs bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, bevor sie in die BZ geschaltet werden können. Dazu gehören zum Beispiel: Mausbedienung, Zuglenkung etc.
    Und da einige ESTW z.B. Köln-Deutz ein Alcatel Stw mit Mausbedienung ist, können diese nicht in die BZ umgeschaltet werden.
    Die neue Software kostet ca. 50.000 Euro. Und lässt man einige ESTWs lieber doch vor Ort. Im Raum Köln sind unter anderem die ESTWs Troisdorf, Köln Deutz I + II noch nicht in der BZ, weil es einfach niemand geplant hat und es im Moment noch nicht für sinnvoll erachtet wird.
    Aber irgendwann mal... 2095 werden alle Stw in den BZ'en sein. ;)

  • Hallo zusammen,
    Mausbedienung und Zuglenkung sind keine Vorraussetzung zur Integration in die BZ. Ob ein ESTW in die BZ verlagert wird, hängt von mehreren Faktoren ab.
    1) Stehen größere Umbauarbeiten bevor? Beim Heidelberger ESTW wurde bis kurz vor Inbetriebnahme noch diskutiert, ob es nicht doch erst mal vor Ort in Betrieb gehen sollte und den Umbau dann "vor Ort" abhandelt. Es wurde dann aber auch den größten Skeptikern klar, das es keinen Unterschied macht, wo der Fdl sitzt, und nun haben wir Heidelberg in der BZ.
    2) BZ-Fähigkeit. ESTW sind erst etwa ab dem Jahr 1999 BZ-Fähig, d.h. erst dann gab es die entsprechende Hard- und Software zur "Fernsteuerung" eines ESTW. Eine sogenannte Hochrüstung kostet je nach Umfang etwa 5 Millionen Euro (z.B. Homburg (Saar)
    3) Der herrschende Betrieb wirkt sich übrigens nicht auf die Entscheidung pro oder kontra BZ aus (höchstens bei manchen ängstlichen Projektplanern) Beispiel: ESTW Plochingen: täglich etwa 800 Zugfahrten und 2000 Rangierfahrten, von Anfang an in der BZ. Und läuft reibungslos.


    Übrigens: In die BZ`en kommen nur ESTW an Strecken des sogenannten Fern- und Ballungsnetzes. Regionalnetze, Rangierbahnhöfe und auch Wärterstellwerke (z.B. Saarbrücken, Plochingen) bleiben vor Ort.
    Gruß
    ESTW-Fdl (Plochingen)

  • Hallo zusammen,


    gibt es eigentlich eine aktuelle Liste, welche ESTWs von welcher BZ bedient werden? Bei http:\\[URL]www.stellwerke.de bekomme ich ja nicht die Übersicht nach BZ geordnet.


    Danke

    Es gibt Leute, die nur aus dem Grund in jeder Suppe ein Haar finden, weil sie davor sitzen und so lange den Kopf schütteln, bis eines hineinfällt. (Christian Friedrich Hebbel)

    Einmal editiert, zuletzt von Weichenschmierer ()

  • Soweit ich weiß, war das mit MMF so:


    Ursprünglich sollte MMF auch nach München in die BZ.
    Kurz davor kahm Kempten in die BZ. Dies machte solche Probleme (aufgrund der RSFahrten!), dass MMF drausen blieb.


    Später zog MMF in den neuen Container um und es sind weitere Strecken dazugekommen. Da die BZ zu wenig Personal hat (auch verständlich, wenn man einen Tag in Mühldorf und einen in der BZ mal war ;) ), werden jetzt nicht mehr alle neuen ESTWs direkt in die BZ getan.


    So ist jetzt Mühldorf auch schon fast zu einer BZ geworden. (Fehlt nur noch die Überwachung des Zugbetiebs von "oben"). Sie haben fünf Bedienplätze und einen eigenen BK!


    Ich weiß jetzt hier in Südostbayern nur Mühldorf und Dorfen mit eigenen ESTW!

  • Hi ESTWFdl,


    Bei Mühldorf (Obb) handelt es sich um eine abgespeckte ESTW-Version (ESTW-R). Die wird für regional begrenzte Gebiete eingesetzt. Und da diese Stellwerke in der Regel preisgünstiger sind als die BZ-tauglichem, hat man sich in den Regionalnetzen zu deren Installtion entschlossen. Auf die BZ-Funktion, z.B. Vorbereitung auf steuernden Durchgriff ;( u.a. wird dabei auch verzichtet. Das ESTW Geithain (Regionalnetz MSN) hat z.B. keinen signalisierten Links(Gegengleis)-Fahrbetrieb. Soweit es die Stellentfernungen zulassen werden auch heute noch Gleisbild-/Spurplanstellwerke um- bzw. neugebaut. Beispiel Insel Usedom (UBB) dort hat man ein vorhandenes Gleisbildstellwerk mit den ferngesteuerten Bahnhöfen erweitert.


    Gruß Huschte

  • Hallo zusammen,


    soweit ich weiß gehören die Strecken rund um Mühldorf gar nicht DB Netze, sondern RegioNetz. Das ist zwar glaube ich sowas wie ne Tochtergesellschaft, aber die haben ihre eigenen Stellwerke, die somit auch nicht der BZ angegliedert werden (denn die gehört ja DB Netze).


    Hier in Nordhessen verhält sich das ähnlich mit der Kurhessenbahn (ebenfalls RegioNetz). Seit 2 Jahren läuft auch alles von Kassel aus. Das sind aber keine klassischen ESTW, sondern ESZB ( = elektronisch signalisierter Zugleitbetrieb). Wo da genau der Unterschied liegt... keine Ahnung :noidee:


    Gruß,
    Jannik

  • Hi @llerseits,
    man muss generell unterscheiden: Gehört das Stw zum
    - so genannten Fern-und Ballungsnetz, ist es generell bereit für die Fernsteuerung aus einer BZ. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Aufsichzsbehörde (EBA) z. Zt. keine Genehmigung erteilt, wenn lediglich die Verlagerung von Bedienplätzen ansteht - es fallen dann Leitungskosten für eine ISDN- bzw. DSL-Leitung vom Bedienplatz (BZ) zum Stw (ESTW-Z oder ESTW-A) im Rahmen zwischen 30-80.000 Euro an. Im Falle von Personalreduzierungen ist in den meisten Fällen davon auszugehen, dass die Anlage aus einer BZ ferngesteurt wird.
    - Stw im Regionalnetz gehören nicht zum Fern- und Ballungsnetz und werden daher von eigenen Bedienzentralen gesteuert und überwacht (Beispiele: Strecke Kiel - Lübeck, "Freudenstädter Stern", Harz-Weser-Netz u.ä). Diese Stellwerke verfügen oftmals über geringere Funktionen und sind überwiegend für den Betrieb auf relativ schwach frequentierten Strecken mit wenig oder keinem Rangierbetrieb konzipiert. Darübe besteht noch die Möglichkeit, solchen Strecken im "Signalisierten Zugleitbetrieb" unter anderen betrieblichen Bedingungen zu betreiben.


    Have Fun


    Jürgen :old:

  • Zitat

    Original von ESTWFdl


    Kurz davor kahm Kempten in die BZ. Dies machte solche Probleme (aufgrund der RSFahrten!)


    Hallo zusammen.


    Hab ich da was verpasst?
    Ich war das letzte mal Ende 2008 in Kempten und da war noch nix von einem ESTW zu sehen.
    Wann wurde Kempten den umgestellt?

  • Zitat

    Original von jbecker
    Hier in Nordhessen verhält sich das ähnlich mit der Kurhessenbahn (ebenfalls RegioNetz). Seit 2 Jahren läuft auch alles von Kassel aus. Das sind aber keine klassischen ESTW, sondern ESZB ( = elektronisch signalisierter Zugleitbetrieb). Wo da genau der Unterschied liegt... keine Ahnung :noidee:


    Gruß,
    Jannik


    Grundsätzlich handelt sich beim Zugleitbetrieb um ein komplett anderes Betriebsverfahren als beim gewöhnlichen Zugmeldebetrieb. Beim ZLB gibt es praktisch keine Sicherungstechnik (Kein Block, Keine Fahrstraßen, Keine Gleisfreimeldung) und daher hat das Zugpersonal erhebliche Sicherheitsverantwortung. Da es bei dieser Betriebsform in der Vergangenheit vielen Unfälle gab, ist der reine ZLB auf Strecken mit Personenverkehr nicht mehr zulassungsfähig. Auf diesen Strecken ist eine technische Unterstützung erforderlich. Bei der DB werden moderne Formen dieser Techniken als "Signalisierten Zugleitbetrieb mit elektronischem Stellwerk (SZB-E)" bezeichnet. Die verwendeten Produkte unterscheiden sich sehr in ihren Funktionen und ihrem Aufbau (Mit/Ohne Signale, Autarker Betrieb im Hintergrund, Bedienung durch Zugleiter/Triebfahrzeugführer, Ersatz der mündlichen Meldungen, ...). Alle diese Systeme sind aber nur eine Überlagerung. So ist eine eventuell vorhandene Bedienoberfläche zum Beispiel nicht signaltechnisch sicher.


    Viele Grüße
    Frubi

  • Das ist nicht richtig es gibt noch einige Strecken mit klassischen ZLB auf denen Personenverkehr stattfindet. Zb Metzgen-Bad Urach, Gammertingen-Kleinengstingen, Kleinengstingen-Schmiechen und so weiter. ZLB ist wie SZLB weiterhin zugelassen und wird verwendet. SZLB spart Personal aber ob sie sicherer ist möchte ich nicht behaupten.

  • Dann war ich mit Kempten falsch informiert.


    Aber zum Zugleitbetireb:
    In Massing (Strecke Mühldorf - Passau) ist ZLB (436)!
    (Hab ich mit eigenen Augen schon gesehen ;) )
    Der Fdl ist in Eggenfelden (mech. E). In Massing sind Rückfallweichen, da dort jede Stunde eine Zugbegegnung stattfindet. Die Rückfallweichen sind signalisiert gesichert. Der Betrieb an sich wird jedoch fernmündlich abgehalten. Es gibt keine Sicherheitseinrichtung! Und auf dieser Strecke ist Personenverkehr im Stundentakt ;)

  • Zitat

    Original von stevedoerr
    Das ist nicht richtig es gibt noch einige Strecken mit klassischen ZLB auf denen Personenverkehr stattfindet. Zb Metzgen-Bad Urach, Gammertingen-Kleinengstingen, Kleinengstingen-Schmiechen und so weiter. ZLB ist wie SZLB weiterhin zugelassen und wird verwendet.


    Ich habe auch nicht behauptet, dass der ZLB nicht mehr zugelassen sei. Soll auf einer Strecke erstmal ZLB eingeführt werden oder werden erhebliche Änderungen vorgenommen, ist laut Bescheid des EBAs (und vieler LfB) die VDV-Schrift 752 anzuwenden. Und in der VDV Schrift 752 steht sinngemäß "Sofern auf Strecken mit Reisezugbetrieb Zugleitbetrieb erstmalig vorgesehen ist, sollen einfache technische System die sichere Durchführung des Betriebes unterstützen."


    Diese Rahmenbedingungen interpretiere ich dann so:
    [list=1]
    [*] Eine Strecke mit Personenverkehr ohne technische Unterstützung wird wahrscheinlich keine Betriebsgenehmigung bekommen ("nicht mehr zulassungsfähig")
    [*] Das "soll" sagt mir, dass nur im Ausnahmefall darf von den Bestimmungen der VDV 752 abgewichen werden. Wenn üblicherweise nur ein Zug auf der Strecke ist und einmal pro Woche ein Güterzug fährt, wäre das in meinen Augen ein solche Ausnahme.
    [*] Als zuständiger EBL sollte man sich Gedanken machen, ob ein technische Unterstützung eventuell sinnvoll ist.
    [*] Auf bereits bestehenden ZLB-Strecken gibt es faktisch einen Bestandsschutz.
    [/list=1]


    Zitat

    SZLB spart Personal aber ob sie sicherer ist möchte ich nicht behaupten.


    Mir fallen spontan keine "Dienstposten" ein, die beim Einsatz vom ZLB mit technischer Unterstützung wegfallen würden.

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