Posts by ESTW-Fdl

    Hallo,
    tatsächlich werden die meisten Ersatzsignal- bzw. Vorsichtsignalbedienungen auch bei uns (Plochingen) im Zusammenhang mit Bauarbeiten notwendig. Störungsbediengt ist es mittlerweile recht selten. Achszähler selbst, wie sie im ESTW mittlerweile nur noch eingesetzt werden, sind eher selten gestört. Wenn dann sind die Rechner die die Achszähler überwachen, gestört. Im Schnitt könnte man von circa 5 Störungen im Monat ausgehen. Und davon wirken sich nicht einmal alle auf den Betrieb aus. Man hat dann eventuell Personal vor Ort, um eine Abschnittsprüfung durchzuführen. Oder aber man kann die Störung umfahren und wartet auf den Techniker.
    Gruß
    ESTW-Fdl

    Hallo,
    ließ dir bitte den Text in 408.0244 (Abs. 6, 1b3) nochmals richtig durch.
    Der Zug muß die Räumungsprüfstelle nicht verlassen haben. Der Text besagt, das ich im eigenen Zuständigkeitsbereich bis zur nächsten örtlich besetzten Zugmeldestelle "hinterhertelefonieren" darf. Ein Beispiel: Ein Zug fährt von Plochingen nach Göppingen. Der erste Blockabschnitt hinter Plochingen bleibt rot. Nächste Räumungsprüfstelle ist Reichenbach. Nun ist erst wieder Göppingen örtlich besetzt. Nun besagt 0244 (Abs. 6, 1b3) das ich bis maximal Uhingen, (dritte Zugmeldestelle hinter dem gestörten Abschnitt) "hinterhertelefonieren" darf, da ich bis dorthin selbst zuständig bin. Der Grund: Im eigenen Zuständigkeitsbereich kann genau überwacht werden, ob der Zug bis zur Abgabe der zugschlussmeldung verändert wurde. Wenn hinter Reichenbach ein Haltepunkt folgt, so kann auch hier eine Zugschlussmeldung abgegeben werden, da ein Haltepunkt eine Betriebsstelle nach 0121 Abs. 2 darstellt. Nach 0244 Abs. 6, 1b3 darf der Zugführer die Zugschlussmeldung auf einer Betriebsstelle nach der Räumungsprüfstelle abgeben.
    Gruß
    Heiko Kailbach

    Hallo,
    Störungen am einem "normalen" Vorsignal werden auch in der KA angezeigt. Die Wiederholer werden aus Gründen der übersichtlichkeit nicht mehr dargestellt. Manche Hauptsignale besitzen bis zu vier Wiederholer. Wenn man die alle darstellen würde, wären die Lupenbilder ganz schön vollgestopft.
    Gruß Heiko Kailbach (ESTW Plochingen)

    Hallo zusammen,

    zunächst einmal muss gesagt sein, dass eine sogenannte Rotausleuchtung nach einer Zugfahrt im ESTW mittlerweile recht selten vorkommt. Jetzt muß man noch unterscheiden,ob es sich um einen Bahnhof oder um freie Strecke handelt. Im Bahnhof wird Abschnittsprüfung durchgeführt, auf der freien Strecke Räumungsprüfung. Für die freie Strecke darf der Zugschluß des verursachenden Zuges ausgewertet werden, im Bahnhof nur dann, wenn ein Abschnitt ohne Weichen betroffen ist, und dann auch nur, wenn es in den ÖRil erlaubt ist.
    Für den Fdl gibt es jetzt mehrere Möglichkeiten, die Maßnahmen zu treffen. Die einfachste und schnellste Methode: Zug anfunken und um eine Zugschlußmeldung bitten. Der Zug muß dabei halten, und zwar auf der Räumungsprüfstelle. Bei Personenzügen,Leerfahrten, Loks, Lz etc. ist das kein Problem. Bei Güterzügen muß man abwägen was länger dauert. Den Tf nach hinten laufen lassen, oder aber den nächsten Zug auf Sicht fahren lassen. Wenn man keine Zugschlußmeldung bekommt, bleibt einem immer noch das eventuell vor Ort befindliche Personal, z.B. Rangierer, Techniker etc. Die können ein Gleis oder eine Weiche auch frei melden. Dann natürlich ein noch eventuell vorhandener Nachbar-Fdl. Wenn alles nicht hilft, bleibt nur das Fahren auf Sicht. Aber wie schon erwähnt, tritt dieser Fall mittlerweile recht selten auf.
    Hoffe ich konnte ein wenig helfen.
    Gruß Heiko Kailbach (ESTW Plochingen)

    Hallo,
    bei einem "echten" ESTW sind auch keine Vorsignalwiederholer dargestellt. Eine Störung an solch einem Signal wird in der Kommunikationsanzeige dargestellt, zum Beispiel so: F, Gelb KS 2 FZ: 088
    "F" steht für Fehler, "Gelb KS"" bedeutet, daß der Hauptfaden der Gelblampe defekt ist. "FZ" ist die Fehlerziffer. Jeder angezeigte Fehler oder jede Störung hat eine Fehlerziffer, anhand dieser kann man die genaue Ursache ausmachen. Ein Signal wird zum Beispiel so gekennzeichnet: 63VWD. 63 ist die jeweilige Bereichskennung, VW bedeutet Vorsignalwiederholer und D ist das Einfahrsignal D. Gibt es mehrere Wiederholer, ist die Signalbezeichnung mit einer Ziffer ergänzt, z.B. 63VWD2, das ist dann der zweite Wiederholer.
    Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.
    Grüße
    Heiko Kailbach (ESTW-Fdl Plochingen)

    Hallo zusammen,
    Mausbedienung und Zuglenkung sind keine Vorraussetzung zur Integration in die BZ. Ob ein ESTW in die BZ verlagert wird, hängt von mehreren Faktoren ab.
    1) Stehen größere Umbauarbeiten bevor? Beim Heidelberger ESTW wurde bis kurz vor Inbetriebnahme noch diskutiert, ob es nicht doch erst mal vor Ort in Betrieb gehen sollte und den Umbau dann "vor Ort" abhandelt. Es wurde dann aber auch den größten Skeptikern klar, das es keinen Unterschied macht, wo der Fdl sitzt, und nun haben wir Heidelberg in der BZ.
    2) BZ-Fähigkeit. ESTW sind erst etwa ab dem Jahr 1999 BZ-Fähig, d.h. erst dann gab es die entsprechende Hard- und Software zur "Fernsteuerung" eines ESTW. Eine sogenannte Hochrüstung kostet je nach Umfang etwa 5 Millionen Euro (z.B. Homburg (Saar)
    3) Der herrschende Betrieb wirkt sich übrigens nicht auf die Entscheidung pro oder kontra BZ aus (höchstens bei manchen ängstlichen Projektplanern) Beispiel: ESTW Plochingen: täglich etwa 800 Zugfahrten und 2000 Rangierfahrten, von Anfang an in der BZ. Und läuft reibungslos.

    Übrigens: In die BZ`en kommen nur ESTW an Strecken des sogenannten Fern- und Ballungsnetzes. Regionalnetze, Rangierbahnhöfe und auch Wärterstellwerke (z.B. Saarbrücken, Plochingen) bleiben vor Ort.
    Gruß
    ESTW-Fdl (Plochingen)

    Hallo zusammen,

    Züge sind grundsätzlich anzubieten auf eingleisigen Strecken in beiden Fahrtrichtungen. Auf zweigleisigen Strecken, wenn das jeweilige Gegengleis befahren werden soll. Ferner sind auch Züge mit Lademaßüberschreitung Lü "Cäsar" anzubieten und abzumelden.
    Weiter heist es im Modul 408: "Ein Zug gilt bereits als angenommen, wenn der Erlaubnisempfang ordnungsgemäß angezeigt wird".
    Hast zu zum Beispiel eine Fahrt im Gegengleis mit deinem Nachbar-Fdl schon vor einer halben Stunde ausgemacht und wechselt dieser den Erlaubnispfeil rechtzeitig, so musst du diesen Zug nicht mehr anbieten, da der Empfang der Erlaubnis als Annahme gilt.
    Ich hoffe ich konnte noch etwas zur Klärung beitragen.
    Gruß
    Heiko Kailbach (ESTW-Fdl Plochingen)

    Hallo zusammen.
    Ich fang mal so an. Ein ESTW, welches aus der BZ bedient wird, wird nur dann vor Ort bedient, wenn die Bedienung aus der BZ nicht mehr möglich ist. Und auch dann darf und kann vor Ort kein Fdl sitzen, da diese Notbedienplätze nicht als sogenannter "Fdl-Arbeitsplatz" eingerichtet sind. D. h. Bedienungen vom Notbedienplatz aus, die die Weiterführung des Betriebs betreffen (Durchführen von Zugfahrten), werden von einem Mitarbeiter LST (Signaltechniker) im Auftrag des Fdl in der BZ ausgeführt. Hierfür gibt es fest vorgeschriebene Wortlaute, und die gesamten Handlungen müssen schriftlich festgehalten werden.
    Bestimmt taucht jetzt die Frage auf, wieso dort kein Fdl arbeiten darf? Ganz einfach: Es ist rechtlich und technisch kein Fdl-Arbeitsplatz, d.h. es befindet sich dort kein Funk (außer GSM-R), es gibt keine betrieblichen Unterlagen wie Zugmeldebücher, Bahnofsfahrordnung, Bildfahrpläne oder ähnliches. Zweitens ist es meistens auch gar nicht möglich, zumal die Notbedienplätze teils mehrere hundert Kilometer von der BZ entfernt sind. Da hätte der Fdl einen weiten Anfahrweg.
    Fernsteuerung in diesem Sinne gibts es bei der FL 90. Mit dieser Technik könne nahezu alle Dr-Stellwerksbauarten über ein Alcatel ESTW ferngesteuert werden, wie zum Beispiel Bad Schönborn Süd, welches vom ESTW Bruchsal ferngesteuert wird. Bei dieser Technik ist technisch gesehen ein Ortsbetrieb möglich, jedoch nicht zulässig und im realen Betrieb auch gar nicht durchführbar. Man bräuchte dann wieder Fdl die in Dr-Technik ausgebildet sind und müsste diese Fdl alle 6 Monate erneut schulen, denn sonst entfällt die Berechtigung zum Bedienen.
    Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
    Gruß
    Heiko Kailbach (Fdl ESTW Plochingen)

    Hallo,
    jeder LZB-Zug wird am Anfang einer LZB-Strecke vom sogenannten Einfahrort in die LZB übernommen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Zug vom LZB-Rechner der LZB-Zentrale (=Stellwerk) überwacht. Die LZB-Zentrale ist nichts anderes als ein drei-von zwei-Rechner Prinzip. Diese Zentrale befindet sich immer beim zuständigen Fdl. LZB-Zentrale und Fahrzeugrechner gleichen gegenseitig ihre Daten ab. So erfährt der Fahrzeugrechner zum Beispiel den schon freien eingestellten Fahrweg oder Geschwindigkeitsbeschränkungen.

    Hallo zusammen,

    eine Führung durch die BZ ist grundsätzlich möglich. Kommt darauf an, wieviele Besucher es sind. Wenn du mal allein kommen willst, lässt sich das arrangieren. Wollen mehrere kommen, müsste man einen Termin mit dem Leiter der BZ vereinbaren.

    Hallo,
    ist so keine schlechte Idee. Allerdings nicht über Zugfunk. Der Zugfunk befindet sich im Bereich der ehem. DR sehr häufig beim Fdl. Dort würde es Sinn machen. Aber im Bereich der ehem. Bundesbahn befindet sich der Zugfunk meist in den sieben Betriebszentralen. Nur vereinzelt haben die Fdl eigene Zugfunkausrüstung.

    Gruß
    ESTW-Fdl

    Hallo "zimmer"

    ich glaube da hast du dich etwas falsch ausgedrückt.
    "NIcht zulässig" ist ein ZN-Drucker nicht. Bei besonderen Betriebsverhältnissen genügt er nur nicht. Das Zugmeldebuch muß dann geführt werden (Lü Cäsar, Falschfahrbetrieb, Sperrfahrten usw), der Drucker oder andere technische Einrichtungen laufen aber trotzdem weiter!

    Hallo,

    ich sehe das folgendermassen. Nur zur Beschleunigung des Betriebs ist eine KF-Bedienung auf gar keinen Fall zulässig. Das wäre zum Beispiel eine Vorzeitge D-Weg-Auflösung obwohl der Zug noch nicht steht. Wenn man wie du schreibst einen Zug auf Zs 1 in ein Nebengleis einlässt, weil z.B. ein anderes Gleis nicht verfügbar ist, ist zumindest ein Befehl erforderlich der die Stelle angibt an der der Tf anhalten muß. Andererseits gibt es auch den Fall wo eine KF-Bedienung notwendig ist um den Betrieb weiterzufahren. Wenn ein Zug nach Ausfahrt aus dem Bahnhof eine Auflösestörung hinterlässt, muß der Fahrweg (nachdem man die betrieblichen Massnahmen getroffen hat) hilfsaufgelöst werden, da sonst kein weiterer Zug ausfahren kann. Anderes Beispiel Bahnhof Bietigheim: Hier enden die Strassenbahnen in Gleis drei. Es befindet sich dort eine Mittelweiche, die mit Festlegemelder am Ls gesichert ist. Die Strassenbahnen befahren diese Mittelweiche aber in der Regel nicht. Folglich müsste hier der restliche Fahrweg mit FHT aufgelöst werden. Nun hat man die Regelung getroffen, dass die Tf die Mittelweiche bis hinter das Ls der Gegenrichtung befahren und so der Fahrweg "ordnungsgemäss" aufgelöst wird.

    Hallo zusammen,

    also der Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt und dann wieder in eine Zugfahrt ist in dieser Reihenfolge nach FV nicht zulässig. Man hat zwar mit der Rangierstrasse einen gesicherten Fahrweg, aber den hat man in der Regel auch wenn man mit Zs 1 fahren muss. Bei einer Zugfahrtstrasse hat man in der Regel sogar einen gesicherten Flankenschutz und Durchrutschweg was man bei einer Rangierstrasse normalerweise nicht hat.
    Anders siehts natürlich aus wenn sich gar keine Fahrstrasse bilden lässt. Aber dann bekommt man auch kein Sh1. Die Variante einem Zug eine Rangierstrasse einzustellen damit man einen gesicherten Fahrweg hat ist schon richtig. Nur darf der Zug nicht mit Sh1 am Signal vorbeifahren da es sich immer noch um eine Zugfahrt handelt und diese niemals auf Sh1 stattfindet.

    Hallo miteinander,

    wie wäre es denn mit Saarbrücken? Wie schon an anderer Stelle im Forum erwähnt, geht das ESTW Saarbrücken am 28. März in Betrieb und wird von der BZ Karlsruhe aus bedient. Es steuert die jetzigen Bahnhöfe Hauptbahnhof, Burbach, Schleifmühle sowie die jetzigen Abzweigstellen Saardamm und Jägersfreude. Allesammt sind das nachher "nur" noch Bahnhofsteile. Einfädeln des Cargo-Verkehrs von/zum Rbf und rangieren der Personenzüge sind an der Tagesordnung. Betrieblich sehr interessant, da Zug- und Rangierfahrten in einem guten Verhältnis stehen.