Hallo
Ja aber das ist das gute bei der DB, immer zu sicheren Seite!!!
Und die Spielereien wie Du schreibst z.B. Indusi haben schon einige Leben gerettet!!!
Mfg Sven
Hallo
Ja aber das ist das gute bei der DB, immer zu sicheren Seite!!!
Und die Spielereien wie Du schreibst z.B. Indusi haben schon einige Leben gerettet!!!
Mfg Sven
Zusammenfassend gilt: Zs1 gilt im anschließenden Weichenbereich. Dieser ist unterschiedlich definiert. Das Ende liegt:
- bei der Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal am folgenden Hauptsignal oder einen davorliegenden gewöhnlichen Halteplatz des Zuges.
- bei der Fahrt auf Ausfahrsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg.
- auf Abzweigstellen und auf Anschlussstellen mit Hauptsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg
- ist anschließend kein Weichenbereich vorhanden, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für die Vorbeifahrt der Spitze des Zuges am Hauptsignal.
die Anwendung wird dem Tf überlassen, er muss also Streckenkenntnis haben.
Zs7 gilt bis zum nächsten Hauptsignal und noch 400m weiter. Die dabei zu fahrenden Höchstgeschwindigkeiten sind ebenfalls unterschiedlich definiert.
- bei Tag und sichtigem Wetter höchstens 40 km/h
- bei Dunkelheit und sichtigem Wetter höchstens 15 km/h
- bei unsichtigem Wetter Schrittgeschwindigkeit und
- der Tf kann das Fahren auf Sicht ablehnen, wenn er der Meinung ist, nicht innerhalb der Sichtweite anhalten zu können
Diese Regelungen lassen natürlich wie immer viel Spielraum (Fahrt im Tunnel, etc.), aber das war bisher immer so. Der Tf is dann selber gefragt.
Schönen Gruß
S-Bahner
P.S.: Die ursprüngliche Frage war, wann der richtige Zeitpunkt zum Stellen des Zs1/Zs7 ist
QuoteOriginal von Merrlin
Bezog sich ja auf die örtlichen Gegenheiten, denn der Anschließende Weichenbereich is ja klar und logisch (Letzte weiche). Aber den zu erkennen (bei Nacht z.B.) kann ganz schön schwierig sein
Nein, nein und nochmals nein.
Der anschließende Weichenbereich endet nicht immer an der letzten Weiche im Fahrweg. Bei Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal endet er Zwischen-/Ausfahrsignal oder an einem etwa davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz.
Gruß Zimmer
P.S.: Auch wenn es lästig (kleinlich) klingt, es ist ein Unterschied!
QuoteDisplay MoreOriginal von S-Bahner
Zusammenfassend gilt: Zs1 gilt im anschließenden Weichenbereich. Dieser ist unterschiedlich definiert. Das Ende liegt:- bei der Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal am folgenden Hauptsignal oder einen davorliegenden gewöhnlichen Halteplatz des Zuges.
- bei der Fahrt auf Ausfahrsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg.
- auf Abzweigstellen und auf Anschlussstellen mit Hauptsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg
- ist anschließend kein Weichenbereich vorhanden, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für die Vorbeifahrt der Spitze des Zuges am Hauptsignal.die Anwendung wird dem Tf überlassen, er muss also Streckenkenntnis haben.
Zs7 gilt bis zum nächsten Hauptsignal und noch 400m weiter. Die dabei zu fahrenden Höchstgeschwindigkeiten sind ebenfalls unterschiedlich definiert.
- bei Tag und sichtigem Wetter höchstens 40 km/h
- bei Dunkelheit und sichtigem Wetter höchstens 15 km/h
- bei unsichtigem Wetter Schrittgeschwindigkeit und
- der Tf kann das Fahren auf Sicht ablehnen, wenn er der Meinung ist, nicht innerhalb der Sichtweite anhalten zu könnenDiese Regelungen lassen natürlich wie immer viel Spielraum (Fahrt im Tunnel, etc.), aber das war bisher immer so. Der Tf is dann selber gefragt.
Schönen Gruß
S-Bahner
P.S.: Die ursprüngliche Frage war, wann der richtige Zeitpunkt zum Stellen des Zs1/Zs7 ist
... wenn ich das rechtzeitig gelesen hätte, wäre mein vorausgehendes Posting überflüssig gewesen.
@ S-bahner: die Geschwindigkeiten beim Fahren auf Sicht "gelten" aber m.W. nur bei der DBAG (konzerninterne Weisung).
Gruß Zimmer
QuoteOriginal von zimmer
@ S-bahner: die Geschwindigkeiten beim Fahren auf Sicht "gelten" aber m.W. nur bei der DBAG (konzerninterne Weisung)
Das kann gut sein, mit den Vorschriften anderer Bahngesellschaften kenn ich mich nicht so aus.
Schönen Gruß
S-Bahner
Quote from "Zimmer"Nein, nein und nochmals nein.
Der anschließende Weichenbereich endet nicht immer an der letzten Weiche im Fahrweg. Bei Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal endet er Zwischen-/Ausfahrsignal oder an einem etwa davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz.
Meinte ich doch, wenn ich auf Gleis 3 fahr, dann interesseirt mich die Weiche auf Gleis 6 nur sehr bedingt. (Sogar nur sehr sehr sehr sehr bedingt)
... selbige dürfte dann ja auch nur sehr sehr sehr sehr bedingt in deinem Fahrweg liegen...
Gruß Zimmer
Deshalb auch nur sehr bedingt
... hab das nur deshalb angefuegt, weil es mit der Problematik absolut nix zu tun hat.
Gruss Zimmer
2.) In Deutschland sind Hauptsignale nicht nach ihrer Funktion gekennzeichnet. Auch wenn man natürlich anhand der Signalbezeichnung Rückschlüsse darauf ziehen kann, welche Funktion dieses Signal hat (also F ist ein Einfahrsignal, S5 ein Zwischensignal und P8 ein Ausfahrsignal), so ist dies nicht generell anwendbar. Im Bahnhof Schladen(Harz) z.B. heißt ein Ausfahrsignal C, die Signale des Bahnhofs Hamburg-Sternschanze (Fernbahn!) haben nur Nummern wie Blocksignale. Fatal, wenn ein Lokführer hier auf Grund der Signalbezeichnung auf Vmax beschleunigt, und dann durch eine 40er-Weiche fährt. Natürlich hat er auch Unterlagen auf dem Triebfahrzeug, aber es geht ja immer um die doppelte Sicherheit.
Noch ein Beispiel ist die Berliner S-Bahn. Dort haben alle Signale nur Nummern als Bezeichnung.
Ich als neuer Bahn-Azubi kann dazu nur sagen: Die DB stellt Regeln auf, die grundsätzlich gelten. Zu jeder Regel der DB gibt es aber fast immer mindestens eine Ausnahme.
QuoteOriginal von Tobias
Fatal, wenn ein Lokführer hier auf Grund der Signalbezeichnung auf Vmax beschleunigt, und dann durch eine 40er-Weiche fährt. Natürlich hat er auch Unterlagen auf dem Triebfahrzeug, aber es geht ja immer um die doppelte Sicherheit.
Hallo Tobias,
dazu gehört die Streckenkunde. Die sollte jeder Tf haben.
QuoteDisplay MoreOriginal von S-Bahner
Zusammenfassend gilt: Zs1 gilt im anschließenden Weichenbereich. Dieser ist unterschiedlich definiert. Das Ende liegt:- bei der Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal am folgenden Hauptsignal oder einen davorliegenden gewöhnlichen Halteplatz des Zuges.
- bei der Fahrt auf Ausfahrsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg.
- auf Abzweigstellen und auf Anschlussstellen mit Hauptsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg
- ist anschließend kein Weichenbereich vorhanden, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für die Vorbeifahrt der Spitze des Zuges am Hauptsignal.die Anwendung wird dem Tf überlassen, er muss also Streckenkenntnis haben.
Zs7 gilt bis zum nächsten Hauptsignal und noch 400m weiter. Die dabei zu fahrenden Höchstgeschwindigkeiten sind ebenfalls unterschiedlich definiert.
- bei Tag und sichtigem Wetter höchstens 40 km/h
- bei Dunkelheit und sichtigem Wetter höchstens 15 km/h
- bei unsichtigem Wetter Schrittgeschwindigkeit und
- der Tf kann das Fahren auf Sicht ablehnen, wenn er der Meinung ist, nicht innerhalb der Sichtweite anhalten zu könnenDiese Regelungen lassen natürlich wie immer viel Spielraum (Fahrt im Tunnel, etc.), aber das war bisher immer so. Der Tf is dann selber gefragt.
Schönen Gruß
S-Bahner
P.S.: Die ursprüngliche Frage war, wann der richtige Zeitpunkt zum Stellen des Zs1/Zs7 ist
Hallo
Ich möchte keine neue Diskussion auslösen !!!!
Habe aber Die genaue Definition gefunden.
In den Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahn-Signalordnung unter Begriffsbestimmungen steht:
Abschnitt A b) Abs. 7 Ziffer 3.: " Der anschließende Weichenbereich ist wie folgt begrenzt: Der Anfang liegt an dem Signal, ab dem die Fahrt zugelassen wird. Das Ende liegt bei einer Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal am folgenden Hauptsignal oder an einem etwa davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz des Zuges, bei einer Fahrt auf Ausfahrsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg, auf Abzweigstellen und auf Anschlußstellen mit Hauptsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg."
Quelle Erich Preuß
Mfg Sven
QuoteOriginal von Sven
Abschnitt A b) Abs. 7 Ziffer 3.: " Der anschließende Weichenbereich ist wie folgt begrenzt: Der Anfang liegt an dem Signal, ab dem die Fahrt zugelassen wird. Das Ende liegt bei einer Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal am folgenden Hauptsignal oder an einem etwa davor liegenden gewöhnlichen Halteplatz des Zuges, bei einer Fahrt auf Ausfahrsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg, auf Abzweigstellen und auf Anschlußstellen mit Hauptsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg."
Quelle Erich Preuß
Preisfrage: Wie ist denn der gewöhnliche Halteplatz eines Zuges definiert? Natürlich möglichst mit Quellenangabe (Verordnung/Richtlinie etc.)... :-"
QuoteOriginal von Sven
Ich möchte keine neue Diskussion auslösen !!!!
Schon zu spät! :-DD
Wolfgang
QuoteOriginal von Sven
[...] Quelle Erich Preuß
Mutig! Aber wenigstens nicht Ritzau 3LOL
QuoteOriginal von Rauschwälder
Preisfrage: Wie ist denn der gewöhnliche Halteplatz eines Zuges definiert? Natürlich möglichst mit Quellenangabe (Verordnung/Richtlinie etc.)... :-"
Wolfgang
Uih - eine Preisfrage ... Was gibt es denn zu gewinnen? :-DD
QuoteOriginal von ESTWsim
Mutig! Aber wenigstens nicht Ritzau 3LOL
Erst lesen, dann lässtern
[quote]Original von Rauschwälder
Preisfrage: Wie ist denn der gewöhnliche Halteplatz eines Zuges definiert? Natürlich möglichst mit Quellenangabe (Verordnung/Richtlinie etc.)... :-"
Wolfgang
Hallo Wolfgang
Bei planmässigen haltenden Reisezügen immer am Bahnsteig. Bei anderen Zügen immer so nahe wie möglichst am Haltsignal.
Mfg Sven
QuoteOriginal von ESTWsim
Uih - eine Preisfrage ... Was gibt es denn zu gewinnen? :-DD
Wie wär's mit einem Nachdruck der Kursbuch-Fibel? Natürlich aus dem Verlagshause Ritzau KG...
QuoteOriginal von Sven
Bei planmässigen haltenden Reisezügen immer am Bahnsteig. Bei anderen Zügen immer so nahe wie möglichst am Haltsignal.
Jo, is' prinzipiell klar - aber wo steht das?
Wolfgang
KoRil 408.0341 (4)
" Bei planmäßigem Halt oder außerplanmäßigem Aufenthalt sollen Sie den Zug am gewöhnlichen Halteplatz anhalten. Liegt der gewöhnliche Halteplatz an einem Haltsignal, sollen Sie möglichst nahe an dieses Signal heranfahren."
DV 301 § 59 (3)
"Reisezüge mit Verkehrshalt haben an der Haltetafel zu halten. Ist die Haltetafel hinter dem Bahnsteig aufgestellt, hat ein Reisezug so zu halten, dass der erste Wagen des Zuges nicht über den Bahnsteig hinaus steht..."
Grüsse aus Leipzig
Micha
Die meisten Antworten sind richtig. Ab dem 10.12.06 wird sich dies aber in gewisser Weise ändern.
Zur Zeit nach Ril 408:
Zeigt am Asig Zs 1 so ist im Anschließenden Weichen bereich, bis zum erkennen des nächsten Hauptsignals mit Vmax 40Km/h zu fahren.
Neu ab 10.12.06
Es braucht nur noch im anschließenden Weichenbereich mit Vmax 40Km/h gefahren werden, danach mit Hgmax.
hallo Markok,
ich habe die 408 zwar selbst (zu meiner schande) noch nicht eingebessert aber logisch gesehn denke ich mal das du da was überlesen hast oder?
Auch heute ist es schon erlaubt, nach der zulässigen vorbeifahrt am Haltzeigenden- und hinterm Weichenbereich, Hgmax zu fahren aber nur wenn das A-sig keine Vorsignalfunktion besitzt. Wenn es aber ein Vorsignal mit dran hat und ich dies mal eben unterschlage könnte es ja passieren das ich mit 160km/h auf Hp0 zurase. kann auch sein das ich mich jetzt vertue.
grüße aus Gießen
Um das mal klar zu stellen:
Zeigt das Hsig Zs1 und hat es eine Vsig-Funktion, so ist im anschließenden Weichenbereich und bis zum Erkennen der Stellung des nächsten Hsig mit höchstens 40 km/h zu fahren.
Neu ist, dass nach dem anschließenden Weichenbereich nur noch 2000 m mit Vmax 40 km/h gefahren werden muss, da man davon ausgeht, dass nach dieser Entfernung kein Hauptsignal mehr folgt oder es zumindest nochmals vorsignalisiert werden sollte. Hierbei wird die Doppelbedeutung einer Hsig/Vsig-Kombination an z.B. Abzw erfasst. (Bsp.: Richtung A -> Hsig hat auch Vsig-Funktion aber: Richtung B -> Hsig hat keine Vsig-Funktion)
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