Original von S-Bahner
Zusammenfassend gilt: Zs1 gilt im anschließenden Weichenbereich. Dieser ist unterschiedlich definiert. Das Ende liegt:
- bei der Fahrt auf Einfahrsignal oder Zwischensignal am folgenden Hauptsignal oder einen davorliegenden gewöhnlichen Halteplatz des Zuges.
- bei der Fahrt auf Ausfahrsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg.
- auf Abzweigstellen und auf Anschlussstellen mit Hauptsignal hinter der letzten Weiche im Fahrweg
- ist anschließend kein Weichenbereich vorhanden, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für die Vorbeifahrt der Spitze des Zuges am Hauptsignal.
die Anwendung wird dem Tf überlassen, er muss also Streckenkenntnis haben.
Zs7 gilt bis zum nächsten Hauptsignal und noch 400m weiter. Die dabei zu fahrenden Höchstgeschwindigkeiten sind ebenfalls unterschiedlich definiert.
- bei Tag und sichtigem Wetter höchstens 40 km/h
- bei Dunkelheit und sichtigem Wetter höchstens 15 km/h
- bei unsichtigem Wetter Schrittgeschwindigkeit und
- der Tf kann das Fahren auf Sicht ablehnen, wenn er der Meinung ist, nicht innerhalb der Sichtweite anhalten zu können
Diese Regelungen lassen natürlich wie immer viel Spielraum (Fahrt im Tunnel, etc.), aber das war bisher immer so. Der Tf is dann selber gefragt.
Schönen Gruß
S-Bahner
P.S.: Die ursprüngliche Frage war, wann der richtige Zeitpunkt zum Stellen des Zs1/Zs7 ist