Verständnisfrage Zs1/Zs7

  • Hallo liebe Kollegen!


    Ich hätte da mal eine Grundsatzfrage, und zwar wie und nach welchen Kriterien ist es geregelt ob jetzt ein Signal z.B. Esig oder Asig bzw. Bksig mit Zs1 oder Zs7 ausgerüstet wird.


    Bei unserer allseits geliebte Eisenbahn ist doch alles geregelt!
    Aber irgendwie kann ich mir das noch nicht wirklich herleiten. Ich hab jetzt gelesen das im KS - System wohl hauptsächlich mit Zs7 ausgerüstet wird da der Fdl das Freisein des Fahrwegs nicht augenscheinlich überprüfen kann.


    Allerdings gibt es nach meinem Kenntnissstand sowohl in Bahnhofsein- als auch ausfahrten Signale mit Zs1 und an Bksig sowieso.


    Jetzt sind die Betriebseisenbahner unter euch gefragt:


    Warum ist das so?
    Und wo ist das Geregelt wie welches Signal ausgerüstet sein darf/muss.


    Ich danke schon mal im vorraus für eure Antworten.



    Gruß Lui
    (Kleiner dummer Lokführer) :)

  • Die Ausrüstung mit den Zusatzsignalen hängt vom Alter der Projektierung ab.


    Also es gibt UZen mit ausschließlich Zs1 (an allen Hauptsignalen). Dann gibt es UZen mit Einfahrsignal = Zs 7 (Vorsichtssignal) und Asig und Bksig = Zs 1. Die komplette Ausstattung durchgehend mit Zs 7 ist mir nicht bekannt.


    Nach neuesten Richtlinien werden auch an den zweigleisigen Strecken keine Zs8-Signale angebracht, wenn dort kein Erlaubniswechsel möglich ist. Heißt hier wird das Zs8 nur noch als Rückfallebene vom Zs6 gestattet.


    Gruß Huschte

  • Na, ein wenig wird's wohl schlicht auch an den Örtlichkeiten liegen.


    Im Grunde sind die Signale ja "gleich", nur dass beim Zs 7 noch der alte Befehl C mit Fahren auf Sicht (kann mir das neue Zeugs nicht merken) gleich integriert ist.


    Insofern muss man beim Bau halt abwägen zwischen dem schnellen Fahren bei Störung mit Zs 7 auch dort, wo keiner mehr den freien Fahrweg oder Zugschluss feststellen kann und dem Zeitverlust, der auf längeren Abschnitten mit 40 km/h gegenüber der Streckengeschwindigkeit entsteht.

  • Hallo, Leute !


    Hier einmal kurz die Antwort von einem Eisenbahner im Betriebsdienst,
    sprich Lokführer :


    Zs1 = Vorbeifahrt am haltzeigenden (Haupt)signal, wobei hier der anschließende Weichenbereich zu beachten ist.


    Zs7 = Vorbeifahrt am haltzeigenden (Haupt)signal UND Fahren auf Sicht
    (je nach den Witterungsverhältnissen, Tag und Nacht etc. UND 400m
    Zugspitze am nächsten Hauptsignal vorbei.)


    Nun die Antwort auf Eure Frage(n) :
    Bei einem Zs7 ist das Fahren auf Sicht bis 400m hinter das nächste Hauptsignal angeordnet.
    Wenn jetzt das Zs7 an einem Block- oder Ausfahrsignal gezeigt wird,
    so kann der Blockabschnitt bis zum nächsten Hauptsignal doch teilweise
    ganz schön lang sein.
    Wenn das nächste Hp-Signal also z. B. 20km weg steht, so ist diese 20km mit höchstens 40 km/h und auf Sicht zu fahren.
    D. h. dann ist es sinnvoller, an einem Ausfahr- oder Blocksignal Zs1 zu
    zeigen und nur an einem Einfahr- oder Zwischensignal ein Zs7 zu geben.

  • Zitat

    Original von m_spranger
    Wenn jetzt das Zs7 an einem Block- oder Ausfahrsignal gezeigt wird,
    so kann der Blockabschnitt bis zum nächsten Hauptsignal doch teilweise
    ganz schön lang sein.
    Wenn das nächste Hp-Signal also z. B. 20km weg steht, so ist diese 20km mit höchstens 40 km/h und auf Sicht zu fahren.


    Aha, wenn also das nächste Bksig in 2,0 km folgt, dann darf ein Zs7 verbaut werden. Bei 3,0 km ist es dann schon wieder zu lang. Oder wie? Wo ist denn da die Grenze?


    Zitat


    D. h. dann ist es sinnvoller, an einem Ausfahr- oder Blocksignal Zs1 zu
    zeigen und nur an einem Einfahr- oder Zwischensignal ein Zs7 zu geben.


    Sinnvoll wären auch M-Tafeln an den Signalen, nur installiert werden sie nicht.


    Sind ja nette Erläuterungen, aber irgendwie keine fundierten Antworten..

  • Ist doch logisch, weil es keine Regelungen gibt, die stoisch anzuwenden sind!


    Es gibt ja auch keine Vorschriften, wann eine Weiche einzubauen ist.


    in allen Fällen lautet die Antwort: Dort wo etwas gebraucht wird, wird es sinnvoll angewendet.


    Wir bauen nunmal Signale immer in einem Mix aus Betriebsflüssigkeit, finanziellen Gegebenheiten und (wünschenswert) Sinnhaftigkeit. Und so ist eben jeder Fall einzeln zu beurteilen und zu verbauen.


    Was in Adorf richtig sein kann, kann für Bstadt bei gleichem Signalabstand schon wieder nicht so gut sein.

  • Danke für die Antworten!


    Hätte ja sein können das es da ne Vorschrift existiert die ''empfehlungen'' gibt wo welches Signal aufzustellen ist, da ja bei der Bahn fast alles geregelt ist...


    Dem scheint scheinbar nicht so zu sein...


    Wenn doch und es jemanden bekannt ist kann er sich ja immer noch mal hier zu Wort melden...




    Gruß Sven

  • Doch die Vorschrift gibt es. Nur weiß ich jetzt nicht genau wie die heißt und wo es die gibt. Darin sind halt nur grundsätzliche Dinge behaltet. Wie z.B. Vorsignalabstände und deren Signalisierung bei verschiedenen Dwegen oder auch verkürzten Bremswegabständen (unter 1000m). Hinzukommen dann die Projektierungsvoraussetzungen (Höhenunterschiede usw.). Zum Schluß wird dann für jedes ESTW-A ein PT1 erstellt nach dem dann das ESTW-A gebaut wird und die zugehörige ESTW-Z natürlich auch.


    Gruß Huschte

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