Koril 408 Berichtigung zum 10.12.2006

  • Da ich die Berichtigung noch nicht eingearbeitet habe (gilt ja erst ab Fahrplanwechsel) habe ich mich mit der Materie noch gar nicht beschäftigt. Aber das mit dem Nothalt ist bei mir eh vergebens. Ich habe gar keine Zugfunk (ja, sowas gibt es tatsächlich).
    Bis denne
    Ingo

  • lt 408 0641 3 (2)
    wird ihnen als FDL bekannt das ein Bahnübergang "nicht ausreichend gesichert" ist, müssen sie Maßnahmen bei Gefahr treffen


    lt 482 9016


    wird die Zeitüberschreitung an einem BÜ nach der Räumung der Einschaltstrecken noch angezeigt gilt der BÜ als nicht ausreichend gesichert



    nach meiner Meinung brauche ich dann kein Nothalt mehr geben da der Zug den Bü bereits verlassen hat und die Zeitüberschreitung sowieso verschwindet

  • Hi,


    ja wie läuft es denn dann bisher? Vor allem ohne Zugfunk? Ich denke doch wohl, daß FÜ-BÜs nur eingesetzt werden, wenn es Zugfunk gibt. Sonst macht das ja wohl alles keinen Sinn.


    In Zukunft werden wohl die ESTWs von Siemens und ATSD da noch kräftig mit Merkhinweisen und Signalhaltfällen unterstützen. ;) Dann wird man irgendwann auch mit Zuglenkung drüberfahren können.


    Gruß,
    JB

  • Die Frage ist was bringt ein Nothaltauftrag:


    Beispiel ist uns letztens erst passiert.


    Ein Triebwagen fährt an Abzw. Xyz durch und plötzlich kommt die Störungsmeldung am BÜ. Also Nothaltauftrag absetzen. Gott sei dank hatte sich der Tf noch nicht entschieden den analogen Zugfunk einzuschalten, da er sich zuvor über digitalem Zugfunk (GSMR) abfahrbereit gemeldet hatte, so hat der Kollege gezielt diesen auch verwendet. Das Ende vom Lied ergab folgende Situation nach Befragung des Tf:


    Der Zug war bereits über den BÜ hinübergeschossen! Nur gut das die Autofahrer um diese Zeit (4.00 Uhr) alle die roten Ampeln am BÜ beachtet haben. Vermutlich waren das auch alles Eisenbahner die zum Dienst mußten.


    Die Einschaltungen der Bü's erfolgen ja auch teilweise so knapp, daß man dies auch vom Tfz/Tw aus noch richtig mitbekommt und schon den Griff zum Führerbremsventil macht....

  • H@llo @ll,
    also, ein Nothaltauftrag bringt in dieser Situation - wie mit analogem Zugfunk auch - gar nichts, wenn das Schienenfahrzeug bereits den BÜ überfahren hat. Die Störungsmeldungen wirken sich demnach nur auf die folgenden Fahrten aus, d.h., Bef 8 und anschließend versuchen, den Bü in Grundstellung zu bringen (EBüT80). Wenn anschließend weiter gestört, dann auch weiter Bef 8 (oder früher Bef Ad), ansonsten Grundstellung und Regelbetrieb.


    Gruß
    Jürgen

  • Zitat

    Original von jbertele
    In Zukunft werden wohl die ESTWs von S*emens und ATSD da noch kräftig mit Merkhinweisen und Signalhaltfällen unterstützen. ;) Dann wird man irgendwann auch mit Zuglenkung drüberfahren können.


    Gruß,
    JB


    Also, Signalhaltfall ist überhaupt nicht mehr vorgesehen, Du musst schon Deinen Stellbereich übnerblicken und ggf. im Störungsfall Nothaltauftrag über den Zugfunk geben.
    Darüber bist Du hinaus im Störumgsfall ohnehin gezwungen, den SB / die ZL zurück zu nehmen.


    Gruuss


    Jürgen

  • Zitat

    nach meiner Meinung brauche ich dann kein Nothalt mehr geben da der Zug den Bü bereits verlassen hat und die Zeitüberschreitung sowieso verschwindet


    Nein! Traurig, aber wahr... (Quelle: Störungsseminar letzte Woche... :( ;) )

  • Zeitüberschreitung am Bahnübergang.


    Was versteht man unter " Abwendung von Gefahren", egal ob nun analoger Funk oder GSMR, verlangt hier wird eindeutig der NOTHALTEAUFTRAG.
    Es ist auch egal wo sich der Zug zu diesem Zeitpunkt befindet.


    An AndyMGN erkläre mal deinem Bbezl. dein verhalten, in dieser Situation, mal sehen was er dir sagt.

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