Hallo,
am 15.06.2003 tritt eine neue Fahrdienstvorschrift der DB AG in Kraft. Es werden sich z. B. die schriftlichen Befehle ändern; die bisherigen Befehle A, B und C entfallen- dafür gibt es lediglich einen einzigen Vordruck, auf dem im Wesentlichen alle möglichen Anwendungsfälle integriert sind
Grüße
Jürgen S. - Stellworker -
Neue Fahrdienstvorschrift zum 15.06.2003
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"Sie" liegt hier neben mir ... ich konnte mich aber noch nicht dazu durchringen, Sie mal zu lesen
--> aber bei derzeit 2 Fdl hier im Forum weiss ich ja, wen ich Fragen kann
Gruss
ESTWsim
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Es soll gleich nach "Einführung" der neuen FV auch schon die nächste Bekanntgabe geben, wonach bei Störungen der Gleisfreimeldeanlage, die ein Reisezug hinterlassen hat, KEIN Feststellen des Zugschlusses mehr erforderlich ist.
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meines Erachtens nach gab es schon mal eine Regelung, daß auf die Feststellung des Zugschlusses bei Reisezügen verzichtet werden kann.
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Hallo,
bin mir nicht sicher. Bei Triebzügen und Triebwagen (z.B. 401, 420, 628) gibt es die Regelung dass der Tf nicht nach hinten laufen muss um den Schluss festzustellen sondern ein Blick aus dem Fenster genügt.
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Moin,
normalerweise reicht beim ICE oder auch bei anderen neueren Triebwagen (423-426) schon ein Blick aufs Display, denn dort sind die Nummern der im Zugverband mitgeführten Wagen aufgelistet.S-Bahner
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Hi. Ich war heute mal wieder im RFU für TF. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen im Alltagsbetrieb bewähren (wie z.B. der Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt, Befehle im Allgemeinen usw...).
Es wird mit den neuen Formen der schriftlichen Befehle sich er in der Anfangszeit zu verwirrungen kommen, da doch wesentliche Dinge geändert wurden.
Auch der Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt OHNE Halt wird abzuwarten sein, da dieses i.d.R wahrscheinlich eh nicht klappen wird.
Grüße
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Ohne jetzt in die neue FV hinein zu sehen (ist ja auch schon spät - wie soll das praktisch ablaufen? Ich darf ja den Durchrutschweg erst dann auflösen, wenn die Zugfahrt zum Halten gekommen ist. Und solange der Durchrutschweg noch festgelegt ist, kann ich keine Rangierstrasse einstellen
Gruss
ESTWsim
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Moin,
ich zitiere: "Der Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt ohne Halt am gewöhnlichen Halteplatz ist zugelassen, wenn in den ÖRiLi für das Zugpersonal die Zugnummer genannt ist und die Zustimmung am Halt zeigenden Hauptsignal durch Sh1 bzw. Ra12 gegeben wird."
Wenn also wegen eines D-Weges kein Sh1 bzw. Ra12 gegeben werden kann, wird diese Verfahrensweise nicht angewendet.Sonnige Grüße aus München
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Zitat
Original von Dieselkutsche Bw RL
Hi. Ich war heute mal wieder im RFU für TF. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen im Alltagsbetrieb bewähren (wie z.B. der Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt, Befehle im Allgemeinen usw...).Es wird mit den neuen Formen der schriftlichen Befehle sich er in der Anfangszeit zu verwirrungen kommen, da doch wesentliche Dinge geändert wurden.
Auch der Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt OHNE Halt wird abzuwarten sein, da dieses i.d.R wahrscheinlich eh nicht klappen wird.
Grüße
Anmerkung: Der Übergang von einer Zug- in eine Rangierfahrt funktioniert. Bei der Berliner S-Bahn wird dieses Verfahren schon seit Jahren erfolgreich angewandt. Möglich machte das die DV 432, eine Sonderbestimmung für die Berliner S-Bahn. Für planmäßig endene Leerzüge durfte dieses Verfahren angewandt werden, um einen Halt am Bahnsteig zu vermeiden.
Mich würde interessieren, wo jetzt auch schon dieses Verfahren angewandt wird.Gruß - J.
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