Hallo,
ich möchte an dieser Stelle mal nachfragen, in welchen Fällen der Flankenschutz umgangen werden darf mittels FHU.
Meines Wissens nach muss ich doch bei fehlendem Flankenschutz die Zugfahrten auf Ersatzsignal bzw. Befehl abfertigen, da ein Stück in der Fahrwegsicherung fehlt. Oder gibt es da ausnahmen z.B. in Zusammenhang mit Baustellen?.
z.B.: Wenn zur Sicherung eines Baugleises eine Weiche in abweisender Stellung zum Baugleis verschlossen sein muss, diese Weiche gleichzeitig aber auch eine Flankenschutzweiche zu regelmäßig verwendeten Zugfahrstraßen ist, kann dann in der Betra eine Anordnung zur Verwendung des FHU-Befehls gegeben werden um den Betriebsablauf flüssiger zu gestalten?
Ich weiss, ich stelle viele verzwickte Fragen. Vielleicht hätte ich statt Tf doch lieber Fdl lernen sollen. :-"