FHU-Befehl - Anwendung

  • Hallo,


    ich möchte an dieser Stelle mal nachfragen, in welchen Fällen der Flankenschutz umgangen werden darf mittels FHU.


    Meines Wissens nach muss ich doch bei fehlendem Flankenschutz die Zugfahrten auf Ersatzsignal bzw. Befehl abfertigen, da ein Stück in der Fahrwegsicherung fehlt. Oder gibt es da ausnahmen z.B. in Zusammenhang mit Baustellen?.
    z.B.: Wenn zur Sicherung eines Baugleises eine Weiche in abweisender Stellung zum Baugleis verschlossen sein muss, diese Weiche gleichzeitig aber auch eine Flankenschutzweiche zu regelmäßig verwendeten Zugfahrstraßen ist, kann dann in der Betra eine Anordnung zur Verwendung des FHU-Befehls gegeben werden um den Betriebsablauf flüssiger zu gestalten?


    Ich weiss, ich stelle viele verzwickte Fragen. Vielleicht hätte ich statt Tf doch lieber Fdl lernen sollen. :-"

  • hi
    also ich versuche das mal zu beantworten nicht böse sein wenn andere bessere lösungen haben
    also eine flankenschutzweiche darf eigentlich nicht so gespert werden das sie NICHT mehr in den flankenschutz geht in dem falle müsstest du ja jeden zug über ersatz bzw. über befehl fahren lassen und ich glaube wenn du sagen wir mal 60 züge über befehl fährts wirdst du blöd.
    In deinem falle denke ich das die weiche halt doch ins baugleis steht als fdl musst du so wie so das ganze gleis dann speren und dann kannst du weder zug noch rangier fahrten ins bau gleis machen.
    So hoffe ich habe das richtig ausgedrückt und du hast das verstanden

  • *räusper*


    Es gibt da übrigens einen kleinen aber feinen Unterschied zwischen einem gesperrten Gleis und einem Baugleis.


    Daher ist die Aussage: "...und dann kannst du weder zug noch rangier fahrten ins bau gleis machen." nicht ganz richtig.


    Im gesperrten Gleis können nur Sperrfahrten, im Baugleis nur Rangierfahrten stattfinden.

  • Also die FHU-Bedienung setzt voraus, daß Du geeignete Maßnahmen getroffen hast, in Deinem beschriebenen Fall, um den Flankenschutz zu gewährleisten. Soll heißen, Du machst eine FP (Fahrstraßenprüfung) und dort wird Dir in der KA (Kommunikationsanzeige) angezeigt, ob und wo (an welchem Element) Du anschließend die Umgehung (z.B. FHU, GHU oder BHU) bedienen kannst.


    Das heißt, Du wirst in solchen Fällen immer auf Ersatzsignal bzw Befehl fahren müssen!!! Die FP-Handlungen sollen Dir zum einen dazu dienen, die Fahrstraße nach Fehlern zu überprüfen (z.B. WUS an Weichen im Flankenschutzbereich) und zweitens sind diese Voraussetzung, um die Sicherungsebene "FÜM Ruhelicht" zu erzeugen, damit Du nicht in solchen Fällen die Weichenlaufkette sperren mußt und weil diese Sicherungsebene sicherer ist als FÜM blink.


    Also kurz gesagt: 1. FP-Bedienung (FP,[Start].[Ziel]), 2. KA-Text auswerten 3. Ersatzmaßnahmen treffen/veranlassen 4. Hilfsumgehung auf der Lupe durchführen 5. Fahrauftrag durch VE/EE/LE1


    Um den Fall mit der Bauweiche noch zu behandeln: Ich hatte schon mehrere Bauzustände in Alttechnik zu überstehen. Aber an eine ständige Bedienung von Ersatzsignalen oder gar das Aushändigen von Befehlen in solchen Fällen kann ich mich nicht errinnern. Das wäre ja auch eine gehörige Zumutung aller Beteiligter. Wenn Bauweichen oder -gleissperren eingebaut werden, sind dies schon sehr große Bauvorhaben, die teilweise bereits seit Jahren geplant wurden und die dann selbstverständlich über mehrere Wochen/Monate hinweg dauern. In solchen Fällen wird auch die Sicherungstechnik im Stellwerk angepaßt. Deshalb sind dann auch in der Betra entsprechende Anweisungen für den Umbau der Sicherungstechnik enthalten. Beim ESTW werden auch tlw neue Updates der "Stellwerkssoftware" herausgegeben, die dann dem aktuellen Stand der BAuarbeiten entsprechen. Zum Thema Abweichungen beim Bau möchte ich mal auf den EBA-Unfallbericht von Brühl hinweisen, dort legt der Verfasser dem Eisenbahninfrastrukturbetreiber nahe die Ersatzsignalbedienung auf das geringstmöglichste Maß zu beschränken.


    Gruß Huschte


    Edit: Tippfehler und die Ergänzung zur Betra-Bemerkung

  • Hallo,


    danke für die ausführliche Erklärung.


    Noch eine Frage zu den Simulationen: ich habe diese Situation mal im ESTW Sebaldsbrück mehrmals nachgestellt. Da ESTW-sim den FP-Befehl noch nicht kennt konnte ich lediglich den FHU-Befehl anwenden. Dabei ist mir jedoch aufgefallen, dass an einigen Weichen der FHU-Befehl abgewiesen wird und an anderen ohne Probleme durchgeführt wird. Kann es sein, dass ESTWsim hier schon bereits so eine Art FP-Prüfung intern durchführt, bzw. Weichen die nicht umgangen werden dürfen einprogrammiert sind?
    Wenn der Befehl angenommen wird kommt das Hauptsignal auf Fahrt. Hätte ich jetzt vorher das Hauptsignal sperren oder mit HAGT die Haltstellung erzwingen müssen, um die Fahrt ohne den Flankenschutz auf Ersatzsignal VE1, FE1 oder EE1 durchzuführen? Oder darf nach FP-Prüfung auch auf Hauptsignal die Zugfahrt durchgeführt werden?

  • Hallo Florian,


    hättest Du das bei einer Prüfung gemacht, wärst Du jetzt sicherlich durchgefallen. Zudem bei den "richtigen" Simulationen würde es nicht funktionieren. Du bekommst in keinem Fall einen Fahrtbegriff, soweit es nicht ein Fehler ist, den Du erzwungen hast. Beispielsweise bei den Alcatel-ESTWen die über keine Zuglenkung verfügen, legen sich die Gleissperren nicht selbsttätig bei Einstellen der Zugstrassen auf. Machst Du in diesem Fall eine FP, würdest Du sicherlich jetzt beim Blick auf die Lupe dies erkennen und die Gsp umstellen (auflegen). In solchen Fällen erhältst Du auch selbstverständlich den Fahrtbegriff angezeigt. Anderes Beispiel ist die gesperrte Weichenlaufkette. Wenn alle Fahrwegweichen richtig stehen, erhältst Du ja bereits "FÜM blink". Wenn aber die Flankenschutzweiche(n) in der anderen Lage ist, erhält diese ja keinen Stellauftrag, somit würdest Du jetzt alle benötigten Weichen in die richtige Stellung verbringen und das Signal sollte jetzt auf Fahrt gehen. Unter Umständen würde Dir in den eben beschriebenen Fällen jetzt auch keine Hilfsumgehung (HU) angeboten werden.


    Soweit ich weis, gibt es die FP bei ESTWsim noch nicht, deshalb müßtest Du dann mit anderen Möglichkeiten arbeiten. Also ich würde mal davon ausgehen, daß im Störungsfall nach der HU-Bedienung kein Fahrtbegriff erscheint.
    Als die ESTW über noch keine FP verfügten, mußte es ja auch gehen. Dann geht in diesen Fällen nur die Sicherungsebene "FÜM blink", also müßtest Du dann prinzipell die Weichenlaufkette sperren!


    Gruß Huschte


    Edit: kursiv

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