BÜ nicht ausreichend gesichert

  • Hallo,


    ich verstehe im Moment die Welt nicht mehr. Auf der Strecke Andernach - Mayen-Ost -Kaisersesch, wo ich im Moment fahre, wird zwischen Mayen-Ost und Kaisersesch im Zugleitbetrieb gefahren. Auf dieser Strecke gibt es einen Haltepunkt Urmersbach. Ich beschreibe jetzt nur die Richtung aus Kaisersesch kommend:


    ca. 400 bis 500m vor dem Haltepunkt steht ein BÜ-Überwachungssignal welches nur Bü0 anzeigen kann. Dieses Signal ist für den BÜ der direkt hinter dem Haltepunkt folgt (Bahnsteig und BÜ liegen keine 5 Meter auseinander). Im Fahrplan steht für diesen BÜ drin dass hier die ET zu bedienen ist.
    Nun ist es so, dass an dem Bahnsteig eingentlich ein Ne5-Tafel steht, die aber durch Wildschweine oder sonst was umgefallen ist. Jetzt bekommen wir auf einmal einen ZLB-Befehl ausgestellt in den Haltepunkt Urmersbach nur noch mit 20km/h einzufahren, da der BÜ nicht mehr ausreichend gesichert ist.
    Meiner Meinung nach hat die Ne5-Tafel hier in diesem Fall keinerlei Bedeutung, da wir ja zum einen laut Fahrplan hier halten müssen für Fahrgastwechsel und um den BÜ zu sichern mittels ET und zum anderen weil wir ja ein Signal Bü0 bekommen, welches uns ebenfalls dazu auffordert vor dem BÜ anzuhalten und diesen zu sichern.


    Vielleicht versteht ja jemand von euch den Grund dafür und kann ihn mir erklären.


    Sorry für diese Denksportaufgabe, aber mich interessiert mal eure Meinung zu diesem Fall.

  • Moin Florian,


    Klingt offengesagt sehr verwirrend, was da bei Dir los ist und mit einer Lösung kann ich Dir ohne weitere Ortskenntnis (ggf. Standorte von Hp etc.) auch nicht bieten.


    Aber was mich irgendwie verwundert ist, wieso da auf einmal ein Bef. 9 angeordnet wird. Konsequent wäre Bef. 8 gewesen, was dann zusätzlich zum Bü0 und Fahrplan die dritte und letzte Sicherheit gewesen wäre...


    Im Zweifelsfall mal den Fahrdienstleiter fragen, wer den Auftrag ausgegeben hat ;)


    Gruss Gerrit


    Edit: Details, details...

  • Hallo,


    ich habe mal den Hp skizziert. Entspricht nicht einem Signallageplan; war mir dann doch zu aufwendig :D


    [Blockierte Grafik: http://upload.florianrheinard.de/intern/Urmersbach%20Hp.jpg]


    Also von Mayen Ost kommend wird der Bü durch den Zug eingeschaltet, was durch das Bü-Überwachungssignal auch angezeigt wird. Von Kaisersesch aus steht zwar alles so, als wenn dort eine Einschaltstrecke wäre, die ist allerdings nicht vorhanden. Stattdessen bekommt man am dortigen Bü-Überwachungssignal immer Bü0. Im Fahrplan steht ebenfalls drin "BÜ km 39,680, ET". Bü und Hp gehen quasi in einander über. Daher steht die ET auch auf dem Bahnsteig in Höhe der umgefallenen Ne5-Tafel.


    Mittlerweile wurde die Ne5-Tafel wieder aufgerichtet und jetzt brauchen wir keinen Befehl mehr. Nur ich finde dies doch recht unüblich. Der ZLB-Befehl galt bei genauer Betrachtung auch nur für die Einfahrt in den Hp Urmersbach (km 39,8 bis 39,7). Begründet wurde dies durch einen nicht ausreichenden Durchrutschweg zum BÜ hin (wegen der fehlenden Ne5-Tafel). Ich frage mich nur, wie sich der D-Weg verlängern bzw. verkürzen kann nur durch stehen bzw. fallen einer Signaltafel. Mit Signaltafel dürfen wir mit 60 km/h auf diesen BÜ zu fahren. ?(


    Naja. Man muss ja auch nicht alles verstehen.

  • Hi Florian,


    Ich brauch auch keinen "vollständigen Signallageplan, schliesslich bin ich da nicht in Einweisung ;)


    Meine Gedanke war halt, das vielleicht relativ kurz hinter dem Bü ein Hauptsignal angeodnet ist, so das _nicht_ planmässig haltende Züge halt erst später zum Halten gezwungen sein könnten (und selbst dann wäre der Befehl, mit Verlaub, Blödsinn). Aber egal aus welchem Blickwinkel ich die Sache betrachte, fällt mir kein Grund für genau den Befehl mit dem Grund. Tut mir Leid. :noidee: Wobei ich den genannten durchaus kreativ finde.


    Ich vermute mal, das irgendwer Hochbezahltes auch einmal etwas zum Anordnen haben wollte, und sei es noch so sinnlos.


    Solltest Du doch noch dahinter kommen, wie dafür die offizielle (plausible?) Begründung lautet, wäre ich brennend daran interessiert Sie zu erfahren. :D


    Gruss Gerrit
    (immernoch schwer verwirrter Fahrdienstleiter)

  • Hallo Florian!


    Der einzige Grund, der mir dazu einfällt ist, dass durch die umgefallene H-Tafel die Halteposition nicht mehr klar definiert war und man somit "vorsichtige Einfahrt" erteilte, damit auch ein Tf, der den BÜ erst bemerkt, wenn er fast drauf ist oder so, rechtzeitig stehen kann....
    Ist der Bahnsteig da evtl. kürzer als die anderen an der Strecke?
    (So gut ist meine Ortskenntnis da leider nicht mehr!)

  • Moin zusammen,


    Zitat

    Original von CleKis
    Der einzige Grund, der mir dazu einfällt ist, dass durch die umgefallene H-Tafel die Halteposition nicht mehr klar definiert war


    Das ist natürlich ein guter Grund tätig zu werden (auch wenn dies den Tf eigentlich nicht vor unlösbare Aufgaben stellen sollte. Er muss schliesslich Streckenkundig sein und in der Regel wird ein Haltepunkt durch Ne6 angekündigt, daher wird er Bremsbereit sein ;)).
    Allerdings würde ich dann nicht auf einen "nicht ausreichend gesicherten Bü" hinweisen, sondern analog der Regeln zur Begrenzung des Einfahrweges einen Befehl 10 ausstellen, in dem angeordnet wird "am Ende des Bahnsteigs/in Höhe des gewöhnlichen Halteplatzes" zu halten. ;) Auf jeden Fall ist die Argumentation mit dem Bahnübergang, meiner Meinung nach Blödsinn, denn damit Fang ich nicht die umgefallene Ne5-Tafel auf.


    Nebenbei gibt man so als Fahrdienstleiter für einen Bahnübergang, der einen aufgrund seiner Bauform prinzipiell erst einmal nicht interessiert (Lokführerüberwachte Anlage) und der offensichtlich technisch _nicht_ gesichert ist (Bü0/Eintrag im Fahrplan) noch einen völlig falschen Befehl... 8o Schliesslich wäre hier, wenn überhaupt, der Befehl 8 das Mittel der Wahl. :old:


    Sagt, was Ihr wollt, mir ist die ganze Sache eher Suspekt.


    Gruss Gerrit

  • Seltsam ist das schon. Diese ganze Sache kann sich u.U. ein übereifriger Beamter von ... ausgedacht haben. Und was bei denen im Kopf für seltsame Dinge herumschpucken ...


    Oder es war ein verfrühter Aprilscherz.


    Wer weiß vielleicht liest ja der Verursache eines Tages in diesem Forum und klärt uns auf.

  • Zitat

    Original von CleKis
    Grisu112, das ist mir auch klar.....
    Ich versuche nur, etwas Licht in diese Unlogik zu bringen *gg*


    Das war mir schon meist klar. Aber da bekommste auch mit ner Stadionbeleuchtung nicht ausreichend Licht rein, das ich bereit wäre das zu aktzeptieren. ;) Vermute ich zumindest. Nebenbei sind es solche Dinge, bei denen ich mich leidenschaftlich aufregen und diskutieren kann. Und das tu ich gerne. *g*


    Zitat

    Original von Hutsche
    Wer weiß vielleicht liest ja der Verursache eines Tages in diesem Forum und klärt uns auf.


    Übereifrig mag der Kollege ja gewesen sein,aber ich wage zu Bezweifeln, das er sich hier freiwillig zu Wort melden würde. :evil:



    Gruss Gerrit

  • Hallo,


    Zitat

    Original von Huschte
    Oder es war ein verfrühter Aprilscherz.


    also um ehrlich zu sein erscheint mir dies noch als die wahrscheinlichste Lösung :L


    Ich habe auf Nachfrage bein zuständigen Zugleiter auch nur Kopfschütteln und Schulterzucken als Antwort bekommen. War eine Anweisung aus Frankfurt aus der BZ. Und ich denke, da muss man garnicht mehr weiterreden.


    Danke für eure Kommentare dazu. Da bin ich ja Froh, dass ich nicht der einzige bin der diesen Zusammenhang nicht versteht. :taetschel:

  • So, heute war das ESTWSim-Team für scheinbar unlogische Vorgänge dort zu einer Ortsbesichtigung.
    Hierbei stellte sich heraus, dass laut Buchfahrplan der Bahnsteig in km 33,6 liegen soll, der Bahnübergang aber erst 33,680. Da die Zählung in Richtung Kaisersesch ansteigt, befindet sich der Bahnsteig somit angeblich aus Fahrtrichtung Mayen vor dem BÜ, also dort, wo der alte Bahnsteig war.


    Vermutlich hat daher ein "absolut kluger" Kopf in der BZ sich an den Buchfahrplan gehalten und nur gehört, dass die Tafel umgefallen ist und dann den Befehl erstellt.
    Unlogisch ist nur noch, dass der Befehl 33,8 bis 33,7 galt, aber dies lag vermutlich daran, dass der Bearbeiter wenigstens soweit mitgedacht hat, dass man vor dem BÜ ja halten muss und daher langsam fahren muss

  • Danke Clemens,


    als kleine Anmerkung habe ich nur noch die richtigen Kilometerangaben hinzuzufügen. Also der Standort des Haltepunktes Urmersbach ist laut Fahrplan 39,6, also dort, wo der alte Bahnsteig und das Empfangsgebäude stehen. Der BÜ ist mit km 39,680 richtig im Fahrplan angegeben. Der Standort des heute benutzten Bahnsteiges ist aber 39,7 und taucht nicht im Fahrplan auf.


    Wir vermuten, dass als der Bahnsteig vor dem EG aufgegeben wurde der Fahrplan zwar um den Eintrag mit dem Standort des BÜ ergänzt, jedoch nicht der Standort des Hp geändert wurde.


    Somit würde der Befehl mit den Einträgen im Buchfahrplan konform laufen, hat jedoch mit der Wirklichkeit nichts gemeinsam.


    Somit ist wieder ein großes Rätsel der Menschheit (oder zumindest hier im Forum) gelöst worden. :P

  • Zitat

    Original von Florian Rheinhard
    Somit ist wieder ein großes Rätsel der Menschheit (oder zumindest hier im Forum) gelöst worden.


    Das seh ich nun völlig anders.
    Es ist nur geklärt worden, das da irgendwer auch nicht mit km-angaben umgehen kann, bzw. diese nicht vernuenftig Eingepflegt wurden.


    Was das ganze nun mit dem Bü und diesem verwirrten Befehl zu tun hat, hat sich irgendwie noch nicht geklärt. Zumindest nicht für mich. ?(


    Aber sei's drum. Ich leg das einfach zu den X-Akten und geniesse den Rest der freien Woche ;)


    Gruss Gerrit

  • Moin!


    Zitat

    Original von Grisu112
    Was das ganze nun mit dem Bü und diesem verwirrten Befehl zu tun hat, hat sich irgendwie noch nicht geklärt. Zumindest nicht für mich. ?(


    Mir geht es da genau so.


    Allein eine nicht erkennbare (= umgefallene) Haltetafel rechtfertigt meines Erachtens nicht das getroffene und oben beschriebene Procedere - ich vermute entweder weitere, bislang unbekannte Details oder eine weder vorschriften- noch ortskundige Person, welche aber zufällig die Funktion inne hatte, hier Maßnahmen zu treffen und daraufhin in einen übertriebenen Aktionismus verfiel... :rolleyes:


    Zitat

    Original von Grisu112
    Schliesslich wäre hier, wenn überhaupt, der Befehl 8 das Mittel der Wahl.


    Das zumindest kann ich verneinen, denn wie in der ersten Schilderung bereits erwähnt, wird der betreffende Streckenabschnitt im Zugleitbetrieb geregelt, womit ausschließlich der ZLB-Befehl ausgestellt werden darf.


    Wolfgang


    PS: Auf dieser Strecke, wo für gewöhnlich nur ein paar (resp. Paar pro Stunde) "Hutschachteln" auf Rädern entlangrollen, fanden in den vergangenen Monaten diverse Arbeitszugfahrten (welche am betroffenen Haltepunkt natürlich durchfahren) statt - vielleicht waren die (über-)örtlichen Mitarbeiter bereits ausreichend sensibilisiert und wollten lediglich auf "Nummer Sicher" gehen... :§
    Dies erklärt aber natürlich nicht die mangelhafte handwerkliche Umsetzung; allein die Formulierung "fährt in den Hp ... ein" klingt in meinen Ohren wie ein klotzgebremster Bn-Zug kurz vorm Stillstand :-"

    "Wer nicht hören will, muss fühlen; wer nicht wissen oder nicht denken will, der muss glauben..." - Volker Pispers

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