Moin,
möööönsch, hier ist es aber ruhig geworden...
Aber gleich eine Frage von mir, auch wenn es weniger Simulation ist - dafür aber eine Vorbildfrage.
Estw Fehmarn: Die Stationen Ratekau und Scharbeutz haben jeweils auf der nördlichen und südlichen Bahnhofsseite Schnellfahrweichen, die mit 100 Km/h befahren werden können, wenn die Fahrstraße nicht über das Durchfahrgleis (hier gilt eine höhere Geschwindigkeit), sondern über das Kreuzungs-/Bahnsteiggleis führt. So spiegelt es auch die Simulation wieder.
In der Realität ist es so, daß die (vier) Einfahrsignale ein Zusatzsignal Zs3 tragen, dass bei einer Fahrstraße über das Kreuzungsgleis eine weiße "10" für 100 km/h aufleuchten läßt. Auch haben die Ausfahrsignale von den Kreuzungsgleisen ein Zs3-Signal. Während die Vorsignale der Einfahrsignale ein entsprechendes Zs3v (gelbe "10") anzeigen können, befinden sich allerdings an den Einfahrsignalen keine zusätzlichen Zs3v-Signale.
Das verstehe ich nicht so ganz. Bei einer Zugfahrt wird dem Lokführer also noch für die Bahnhofseinfahrt eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt, jedoch nicht mehr für das Ausfahrsignal? Der Lokführer könnte doch nun guten Glaubens nach der Einfahrt in den Bahnhof wieder "Gas geben". Gut, es gibt ja auch ein Geschwindigkeitsheft für die Strecke, dass bei jeder Fahrt vorzuliegen hat, aber dann bräuchte man auch kein Zs3 geschweige denn Zs3v.
Keine Regel ohne Ausnahme, oder wie ist das hier zu verstehen?
Gruß vom
Anrückmelder