Posts by 103er

    Hallo Johannes,
    um die Sache nocheinmal zu verdeutlichen.
    Wird der Bahnhof im Hauptgleis durchfahren, gilt die höchstzulässige Geschwindigkeit. Bekommt der Lokführer eine weisse Kennziffer(z.B. 10) am Hauptsignal, so gilt diese für den anschließenden Weichenbereich, d.h. der Lokführer weiss in diesem Beispiel, dass er nicht durch das Hauptgleis fährt. Das gehört zur STRECKENKENNTNIS. Es gibt auch Fälle, in denen er z.B. von der P-Bahn auf die G-Bahn wechselt. Der Lokführer erkennt, wenn er an einem Signal eine weisse Kennziffer bekommt, die eine andere Geschwindigkeit signalisiert, als die der P-Bahn,dass er seine Fahrt auf der G-Bahn fortsetzt und das gehört nun wiederum auch zur STRECKENKENNTNIS und steht auch im Geschwindigkeitsheft Spalte 2.

    Da sich im o.g. Beispiel keine Geschwindigkeitsänderung zwischen Einfahrt und Ausfahrt ergibt, braucht diese nicht vorsignalisiert zu werden. Der Zug fährt mit 100km/h ein und wieder mit 100km/h aus.

    Nun zu Deinem 1. Problem.
    Wenn der Zug mit 100km/h ins Überholgleis fährt und das Ausfahrsignal zeigt bereits einen Fahrtbegriff mit der Kennziffer 10 an, dann ist es unsinnig auf mehr als 100km/h zu beschleunigen um anschließend wieder auf 100km/h abzubremmsen(energiesparende Fahrweise). Desweitern sind die Überholgleise maximal 700m lang. Fährt ein Zug aus betrieblichen Gründen durch das Überholgleis, so hat der letzte Wagen eines 600m langen Zuges den Einfahrbereich erst verlassen, wenn die Spitze des Zuges bereits wieder in den Ausfahrbereich einfährt. Da ist es unsinnig auf mehr als 100km/h zu beschleunigen, zumal ein Überholgleis für eine höhere Geschwindigkeit als die der Ein-und Ausfahrt nicht zugelassen sein wird.

    Grüße 103

    Hallo Zimmer,
    mit dem beschleunigen gebe ich Dir recht. Es macht aber auch keinen Sinn einen Zug auf 100 Km/h zu beschleunigen, wenn man weiß, dass mit 100km/h auch auszufahren ist. Desweiteren sind die Überholgleise(Ratekau) nur für 100km/h zugelassen und das Wissen gehört zur Streckenkenntnis eines Lokführers.

    Grüße 103er

    Moin, moin,
    wie Du schon sagtest, hat der Lokführer ein Geschwindigkeitsheft vorliegen. Desweitern besitzt er auch noch die Streckenkenntnis. In Kombination mit der der Streckenkenntnis und dem Geschwindigkeitsheft, muss der Lokführer dann wissen, wie schnell er aus den Bahnhof ausfahren darf.

    In dem obigen Fall har der Lokführer auf 100 km/h abzubremsen und
    muss den anschließenden Weichenbereich mit 100km/h durchfahren. Hat er diesen Bereich durchfahren, sieht er schon das Ausfahrsignal und erkennt die "Weiße 10". Da diese Überholbahnhöfe bzw. Kreuzungsbahnhöfe auf dieser Strecke so lang sind, dass ein Zug, wenn er den Einfahrbereich verlassen hat, schon fast wieder in den Ausfahrbereich kommt und somit das Ausfahrsignal mit der für den anschließenden Weichenbereich gültigen Geschwindigkeit erkennt, braucht diese nicht mit Zs3v angekündigt zu werden.

    Aber wie gesagt, das gehört zur Streckenkenntnis eines Lokführers. Im Geschwindigkeitsheft steht dann drin, das Züge aus Gleis XY mit 100km/h ausfahren dürfen.
    Grüße
    103er

    Quote

    Zumal der Strom oft einen ziemlich langen Weg zurücklegen muss

    Hallo S-Bahner,
    zu Deiner Info, der Strom bewegt sich mit Lichtgeschwindigkeit, d.h. also 300000 km/s. Das sind 7,5 mal um die Erde in einer Sekunde!!!. Dass es zu Verzögerungen kommt, liegt nicht an den langen Wegen, die Strom zurücklegen muss, sondern an der Trägheit der Relais-Baugruppen.


    Grüße
    Florian