Rückmelden

  • Hallo liebe Fahrdienstleiter,


    ich habe mal eine Frage. Wenn ich Rückmelden einführe, mache ich das von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle oder von Zugfolgestelle zu Zugfolgestelle? Logisch wäre ja Zugfolgstelle, aber da eine Rückmeldung schließlich eine Zugmeldung ist und Zugmeldungen von Zugmeldestelle zu Zugmeldestelle gegeben werden, bin ich mir da nicht so sicher.


    Grüße,
    Matze

  • Hallo Fdl HU!


    Bist du wirklich Fdl? *g*


    Also, soviel ich noch von meine Fdl-Praktika weiss, ist das Rueckmelden die Bestaetigung der Raeumungspruefung. Sie ist entweder staendig zu geben (Strecke ohne Streckenblockeinrichtung) oder im Stoerungsfall.


    Im Stoerungsfall ist vom Fdl die Raeumungspruefung auf Zeit einzufuehren. Und zwar fuer den betroffenen Abschnitt. Die Rueckmeldung gibt entweder die naechste besetzte Zugmeldestelle (sofern der Zug zwischen der Raeumungspruefstelle und dieser nicht rangiertechnisch behandelt wurde) oder ein besonderer Rueckmeldeposten.


    Hoffe, geholfen zu haben....


    Gruss Zimmer

  • Hallo ihr,


    irgendwie ist mir das Thema erst heute aufgefallen :rolleyes:, daher versuche ich mal etwas Hilfestellung zu geben.


    Zitat

    Original von zimmer
    Also, soviel ich noch von meine Fdl-Praktika weiss, ist das Rueckmelden die Bestaetigung der Raeumungspruefung. Sie ist entweder staendig zu geben (Strecke ohne Streckenblockeinrichtung) oder im Stoerungsfall.


    Richtig, und in der Fahrdienstvorschrift steht, dass der Zug an der Räumungsprüfstelle mit Zugschluss an der Signal-Zugschlussstelle (IMHO Einfahrsignal + D-Weg) vorbeigefahren ist und das Signal Hp0 zeigt (und ggf. ZS1/7 erloschen ist). Die genauen Gründe sind ebenfalls in der FV festgelegt. Was aber nun die Räumungsprüfstelle ist, hängt von der Blockform ab:


    Strecken ohne Streckenblock: nächste Zugfolgestelle,
    Strecken mit nicht selbstt. Streckenblock: nächste Zugfolgestelle,
    Strecken mit selbstt. Streckenblock: nächste Zugmeldestelle.


    Zitat

    Original von zimmer
    Im Stoerungsfall ist vom Fdl die Raeumungspruefung auf Zeit einzufuehren.


    Vorsicht!! RpZ gibt es nur bei selbsttätigem Streckenblock! Bei Strecken mit nicht selbstt. / ohne Streckenblock wird nur das Rückmelden eingeführt, nicht aber die RpZ.


    Bei Strecken mit selbstt. Streckenblock unterscheidet man auch die Einzelräumungsprüfung von der RpZ. Das gibts bei nicht selbstt. Streckenblock nicht, hier muss - wenn etwas nicht "passt" immer Rückmelden eingeführt werden - mit allen Konsequenzen (Kontrollzug). Bei der Einzelräumungsprüfung handelt es sich einfach nur um die Feststellung des Zugschlusses mit den beiden weiteren o.g. Bedingungen.

    Viele Grüße


    Tobias


    _______________________
    »Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht.«
    Konrad Adenauer

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