Bei der Bedienung der Anschlußstelle Marshall (Gleis 10)
wird nach Halt der Bedienungsfahrt der Streckenblock "aufgelöst" (bitte nicht lachen, mir fehlt gerade der passende Begriff). Da die BHA aber KF-pflichtig ist, ist mir hier sehr unwohl. Im Untersuchungsbericht des EBA zum Unfall in Brühl wird dort festgestellt, daß die Benutzung von Ersatzsignalen eigentlich nur für Störungsfälle vorzusehen ist. Auch kannte ich Stwe bei den z.B. Güterzüge auf Ersatzsignal in Nebengleise geleitet werden, dort hat es das EBA bzw. der betr. Beamte beanstandet. Und so sehe ich das auch bei allen anderen KF-pflichtigen Handlungen. Oder ist jemand anderer Meinung?
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Gruß Huschte