Wissenslücke

  • Hallo Kollegen!


    Neulich habe ich auf meinem Stw (elektromech. mit EBÜT 80-Schranke) den Entwurf für die neue ÖRIL bekommen und da hat, glaub ich zu mindest der Bearbeiter einen Scherz gemacht.


    Prüfen der "Gefahrweckereinrichtung"


    Ich weis jetzt gar nicht ob ich eine solche Einrichtung auf dem Stw habe, geschweige denn was das ist. Das im Titel benannte Modul 482.9033 habe ich wissentlich nicht auf dem Stellwerk. Ich kenne eine solche Einrichtung nur von mechan. Stwen mit mechanischen Vollschranken, wenn das das ist was ich vermute.


    Weis jemand was genaueres, würde mich sehr freuen.


    Danke im Voraus Huschte!


    P.S. Mir ist schon bekannt das dieses Forum für die ESTW-SIMs gedacht ist.

  • Auf Stellwerken mit Formhauptsignalen ohne Flügelkupplung ertönt der Gefahrenwecker wenn der Schrankenwärter die Signalnottaste und Bahnübergangstaste bedient. Das "schützende" Signal ist dann sofort auf Halt zu stellen.
    Bei anderer Technik werden sämtliche auf den Bahnübergang weisende Lichtsignale bzw. Formhauptsignale mit Flügelkupplung durch die Technik auf Halt gestellt.

  • Zitat

    Original von Allgaeuer
    Auf Stellwerken mit Formhauptsignalen ohne Flügelkupplung ertönt der Gefahrenwecker wenn der Schrankenwärter die Signalnottaste und Bahnübergangstaste bedient. Das "schützende" Signal ist dann sofort auf Halt zu stellen.
    Bei anderer Technik werden sämtliche auf den Bahnübergang weisende Lichtsignale bzw. Formhauptsignale mit Flügelkupplung durch die Technik auf Halt gestellt.


    Danke Dir Allgäuer!


    Aber mir brennt dann noch die Frage, ob bei EBÜT-Technik der Gefahrwecker erforderlich ist?


    Wie sind da die Planungsvorgaben?

  • Hallo Huschte,
    ich kenn Dein Stellwerk nicht und was es für örtl. Besonderheiten gibt. Wenn Du zum Beispiel Dein Asig erst auf Fahrt bekommt, wenn z.B. Posten 1 die Schranken zu und gesichert hat, dann müßte Po1 eine Signalnottaste haben um Dein Signal auf Halt schmeissen zu können, wenn Gefahr für den Zug droht. Es gibt auch Signalnottasten an Bahnsteigen, welche überhaupt nichts mit Schranken zu tun haben. Wie es da aussieht und ob es dort einen Gefahrenwecker gibt, weiß ich nicht. Habe aber noch nicht davon gehört. Bei deiner Technik müsste aber normalerweise das Signal von selbst auf Halt fallen. Es gibt ja noch andere Sachen(z.B. Anrückmelder), die täglich zu prüfen sind. Vielleicht hat der Bearbeiter nur einen falschen Begriff verwandt.
    Gruß Allgaeuer

  • H@llo miteinander,
    wie Allgäuer in seinem Beitrag schreibt, gibt es auch an Bahnsteigen sogenannte Signalnottasten, die als technische Zusatzeinrichtung zu den vorhandenen Zp 9-Anlagen (für Betriebsfremde: Zp 9 ist das "Abfahrauftragssignal" - früher der sog. Befehlsstab -) eingerichtet sind. Sie bewirken trotz des bereits erteilten Abfahrauftrages die sofortige Haltstellung des zugeordneten Signals. In meiner Zeit als Fdl in einem großen Personenbahnhof konnte in ein Lied davon singen... Fast in jeder Dienstschicht kam es mal vor, daß ein Reisender versuchte, auf den bereits anfahrenden Zug aufzuspringen. Einen möglichen Unfall konnte man nur dadurch verhindern, dass das auf dem Bahnsteig anwesende Servicepersonal (damals waren es noch echte Aufsichtsbeamte!) von dieser Nothalteinrichtung Gebrauch machten.
    Hiermit möchte ich mich nach langer Abwesenheit wieder im Forum zurückmelden und hoffe, dass meine Antort für euch alle aufschlußreich war.
    Aus dem Ruhrgebiet sonnige Grüße
    Jürgen

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