Hallo zusammen,
nach erfolgter Abstimmung mit der USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle - erfüllt ESTWsim die Voraussetzungen als Lehrprogramm gemäß § 14 (7) JuSchG da es nicht die Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt.
Ihr dürft aber gerne weiter spielen, simulieren, fahrdienstleitern, arbeiten, disponieren, fahren lassen, steuern, regeln, stellen, überwachen, zocken, daddeln, gemmeln, spuin, e-sport, hantieren, gamen, wirken, fungieren, agieren, ... sagen
Team ESTWsim