Hallo,
Quote
Original von Ex-Bahner
Ich wollte nur sagen, dass fahrstraßentechnisch nur die max. Geschwindigkeit mit dem D-Weg zusammenhängt.
Neben der max. Geschwindigkeit hängt die Länge des D-Weges auch von der Art des Signals und der Art des Gefahrpunktes ab. Der Regelwert ist 200 m. In folgenden Fällen ist eine Verkürzung zulässig:
wenn als Gefahrpunkt eine spitz befahrene Weiche gilt:
- auf 50 m für Ausfahr- und Zwischensignale an Gleisen mit einer Einfahrgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h
- auf 100 m für sonstige Hauptsignale
wenn als Gefahrpunkt das Grenzzeichen einer Weiche oder Kreuzung oder der Schluss eines haltenden Zuges gilt:
- auf 100 m für Ausfahr- und Zwischensignale an Gleisen mit einer Einfahrgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h
- auf 50 m für Ausfahr- und Zwischensignale an Gleisen mit einer Einfahrgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h
auf 50 m für Blocksignale, die ausschließlich der Zugfolgeregelung dienen bei Blockabschnittslängen von mindestens 950 m.
Gruß,
Jörn