• Hallöchen!

    Wie ist eigentlich die richtige Verfahrensweise beim Befehl A?
    d.h.
    1. Wie bekommt den der Tf.? Im vorhergehenden Bhf.? (da steht ja wohl ka einer an der Strecke und teilt die aus) :D
    2. Was hat der Tf. zu tun, wenner am Signal ankommt?
    Muß abgehalten werden oder darf er mit verminderter Geschwindigkeit weiterfahren, ohne zu halten?

    Danke schon mal für die Antworten ;)

  • Hallo
    Der Befehl A wird in der Regel über Zugfunk übermittelt.
    Wenn der Befehl zur Vorbeifahrt an einem Halt zeigenden oder gestörten Signal auffordert, dann wird die Signalbezeichnung mit dem an dem Signal verglichen und wenn sie übereinstimmt dann kann man mit max 40km/h dran Vorbeifahren (ohne vorher anzuhalten).
    Mfg Sven

  • Grundsätzlich werden Befehle immer bei stehendem Zug ausgeteilt bzw. über zweisseitige Tk-Einrichtungen (Zugfunk o.dgl.) diktiert. Der Tf gibt eine sogenannte Standortmeldung an den Fdl - dies ist somit die Halte-Bestätigung. Diese ist besonders wichtig, wenn zum Beispiel die Gleisfreimeldung ausgefallen ist.

  • Halten zum Befehl erteilen: ja.

    Die weiteren Aktionen kommen auf dem Einzelfall drauf an, weil z.B. wegen einer Bü-Störung auch teilweise ein Befehl A diktiert wird, nachdem der Tf bzw. das Zugbegleitpersonal den BÜ (Bahnübergang) selbst sichern muß.
    Hier kann der Zug mit Vmax an den Bü heranfahren und dann dort vor dem Bü halten, um den Zugbegleiter aussteigen lassen. Anschließlich Achtungspfiff - mit Schrittgeschwindigkeit auf dem BÜ - Zbegl. aufsteigen - und Bü räumen.

    Wird der Befehl A als Ersatz für das Ersatzsignal verwendet dann gilt Weiterfahren mit 40 km/h bis zum Ende des Weichenbereichs bzw. gewöhnlichen Halteplatz oder Hauptsignal

  • Moin.

    Ein planmäßig durchfahrender Zug kann bereits am Esig den Befehl A zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden oder gestörten Asig erhalten und braucht dann nicht mehr anzuhalten.

    S-Bahner

  • Quote

    Original von S-Bahner
    Guckst du da: Neuer Befehl

    Klingt irgendwie kindisch "Sie dürfen im Bft bladiblupp ohne Ausfahrsignal ausfahren", "Sie brauchen auf dem Gegengleis nicht zu halten[...]", "Schauen Sie nach Oberleitungsschäden". Ich weiß nicht, irgendwie erinnert mich das an ne Modellbahn. Hat nimmer viel mit den alten Befehlen gemeinsam. Aber immerhin paßt es zur "KonzernRichtlinie".

    Danny243

  • So, muss dann doch auch mal wieder meinen Senf dazu geben...

    Den o. angesprochenen neuen Befehlsvordruck gibts schon zum 15.06., nicht erst ab dem 1.7.

    Ansonsten finde ich die Form, in der die Befehlsübermittlung in der neuen FV geregelt ist, viel angenehmer als früher... Die Verkettung von mehreren Vordrucken für umfangreichere Aufträge läßt zwar ein bißchen an die alten ZBF-Sammelbefehle erinnern, spart aber doch im störungsfall deutlich kostbare Zeit ein.

    Grüßle aus dem Süden

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!