wer hat ahnung von der Koril 408
insbesondere von 408.0641 Abs.3 pkt.2
Wie ist zu verfahren bei einer Zeitüberschreitung am BÜ
bitte 482 9016 und 482 9033 beachten
wer hat ahnung von der Koril 408
insbesondere von 408.0641 Abs.3 pkt.2
Wie ist zu verfahren bei einer Zeitüberschreitung am BÜ
bitte 482 9016 und 482 9033 beachten
Ab 10.12. muss man bei einer Zeitüberschreitung "Maßnahmen zur Abwendung von Gefahr" einleiten, auf deutsch Nothaltauftrag! Weiterfahrt mit Bef. 8. Klingt gut ne?
Da ich die Berichtigung noch nicht eingearbeitet habe (gilt ja erst ab Fahrplanwechsel) habe ich mich mit der Materie noch gar nicht beschäftigt. Aber das mit dem Nothalt ist bei mir eh vergebens. Ich habe gar keine Zugfunk (ja, sowas gibt es tatsächlich).
Bis denne
Ingo
Dass es sowas immer noch gibt. Vielleicht kommt ja bei euch auch bald GSM-R, das ist ne feine Sache wenn irgendwann mal die Kinderkrankheiten bei den Endgeräten behoben sind
lt 408 0641 3 (2)
wird ihnen als FDL bekannt das ein Bahnübergang "nicht ausreichend gesichert" ist, müssen sie Maßnahmen bei Gefahr treffen
lt 482 9016
wird die Zeitüberschreitung an einem BÜ nach der Räumung der Einschaltstrecken noch angezeigt gilt der BÜ als nicht ausreichend gesichert
nach meiner Meinung brauche ich dann kein Nothalt mehr geben da der Zug den Bü bereits verlassen hat und die Zeitüberschreitung sowieso verschwindet
Hi,
ja wie läuft es denn dann bisher? Vor allem ohne Zugfunk? Ich denke doch wohl, daß FÜ-BÜs nur eingesetzt werden, wenn es Zugfunk gibt. Sonst macht das ja wohl alles keinen Sinn.
In Zukunft werden wohl die ESTWs von Siemens und ATSD da noch kräftig mit Merkhinweisen und Signalhaltfällen unterstützen. Dann wird man irgendwann auch mit Zuglenkung drüberfahren können.
Gruß,
JB
Die Frage ist was bringt ein Nothaltauftrag:
Beispiel ist uns letztens erst passiert.
Ein Triebwagen fährt an Abzw. Xyz durch und plötzlich kommt die Störungsmeldung am BÜ. Also Nothaltauftrag absetzen. Gott sei dank hatte sich der Tf noch nicht entschieden den analogen Zugfunk einzuschalten, da er sich zuvor über digitalem Zugfunk (GSMR) abfahrbereit gemeldet hatte, so hat der Kollege gezielt diesen auch verwendet. Das Ende vom Lied ergab folgende Situation nach Befragung des Tf:
Der Zug war bereits über den BÜ hinübergeschossen! Nur gut das die Autofahrer um diese Zeit (4.00 Uhr) alle die roten Ampeln am BÜ beachtet haben. Vermutlich waren das auch alles Eisenbahner die zum Dienst mußten.
Die Einschaltungen der Bü's erfolgen ja auch teilweise so knapp, daß man dies auch vom Tfz/Tw aus noch richtig mitbekommt und schon den Griff zum Führerbremsventil macht....
H@llo @ll,
also, ein Nothaltauftrag bringt in dieser Situation - wie mit analogem Zugfunk auch - gar nichts, wenn das Schienenfahrzeug bereits den BÜ überfahren hat. Die Störungsmeldungen wirken sich demnach nur auf die folgenden Fahrten aus, d.h., Bef 8 und anschließend versuchen, den Bü in Grundstellung zu bringen (EBüT80). Wenn anschließend weiter gestört, dann auch weiter Bef 8 (oder früher Bef Ad), ansonsten Grundstellung und Regelbetrieb.
Gruß
Jürgen
QuoteOriginal von jbertele
In Zukunft werden wohl die ESTWs von S*emens und ATSD da noch kräftig mit Merkhinweisen und Signalhaltfällen unterstützen. Dann wird man irgendwann auch mit Zuglenkung drüberfahren können.Gruß,
JB
Also, Signalhaltfall ist überhaupt nicht mehr vorgesehen, Du musst schon Deinen Stellbereich übnerblicken und ggf. im Störungsfall Nothaltauftrag über den Zugfunk geben.
Darüber bist Du hinaus im Störumgsfall ohnehin gezwungen, den SB / die ZL zurück zu nehmen.
Gruuss
Jürgen
Quotenach meiner Meinung brauche ich dann kein Nothalt mehr geben da der Zug den Bü bereits verlassen hat und die Zeitüberschreitung sowieso verschwindet
Nein! Traurig, aber wahr... (Quelle: Störungsseminar letzte Woche... )
Zeitüberschreitung am Bahnübergang.
Was versteht man unter " Abwendung von Gefahren", egal ob nun analoger Funk oder GSMR, verlangt hier wird eindeutig der NOTHALTEAUFTRAG.
Es ist auch egal wo sich der Zug zu diesem Zeitpunkt befindet.
An AndyMGN erkläre mal deinem Bbezl. dein verhalten, in dieser Situation, mal sehen was er dir sagt.
Zum Glück habe ich nur Lo-Anlagen. Da bin ich wohl aus dem Schneider.
Grüßle
Ingo
Wenige Tage nach der Berichtigung zur Ril 408. wurde von den Niederlassungen, die Ergänzungen zur Ber. Ril 408 geändert.
Es gelten die Bestimmungen der Ril 482.9030 und 9032.
Fazit: Es hat sich nichts geändert!!!
Nun gibt es doch gerade wieder eine Neuausgabe zum 11.12.11. Änderungen zum Ausschalten von Schaltgruppen über nur teilweise gesperrrten Gleisen (alt 408..0474 wird zu 408.0903) und anderes.
Japp die gibt es.
Fast jedes Jahr gab es eine berichtigung.
Aber die aktuelle für 11.12.11 ist nicht schlecht. Für uns Lokführer geht einiges da raus und in eine andere Richtlinie über.
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