Ferngesteuerte Bahnhöfe mit zeitweisem Ortsbetrieb

  • Hallo,

    bei der Drucktastentechnik besteht ja die Möglichkeit bestimmte Bahnhöfe vollständig oder nut zeitweise von anderen Stellwerken fernzusteuern. Beispiele hierfür sind z.B. an der Moselstrecke Koblenz - Trier der Bahnhof Bullay, der in der Regel vom Fdl Wittlich ferngesteuert wird. Der Bahnhof Bullay verfügt aber immer noch über ein vollständiges Stellwerk und kann im Störungsfall oder bei Unregelmäßigkeiten im Zugbetrieb (Liegengebliebender Zug zum Beispiel) Ortsbedient werden.

    Mich interessiert nun diese Betriebsweise beim ESTW-Stellwerk. Es gibt ja vielerorts ESTW-Stellwerke die nur einen oder mehrere Bahnhöfe steuern und direkt vor Ort stehen. Nun ist es ja in Mode gekommen, diese ESTW-Stellwerke zusammenzufassen und von Betriebszentralen aus fernzusteuern. Die Bedienungsmöglichkeiten vor Ort bleiben dabei weiterhin erhalten.

    Meine Frage ziehlt nu darauf, wie dies in einer Betriebszentrale dargestellt bzw. wie sich das bemerkbar macht, das ein oder mehrer Stellbereiche Ortsbedient werden. Und vor allem: Kann so etwas als regelbetrieb vorgesehen werden, also das die Umstellung durch die Fdl selbst vorgenommen werden kann, oder müssen da erst die LSTler wieder ran und alles aufwändig umschalten?

  • Ja wie fang ich nun am besten an. Also die Unterzentral besitzt einen Notbedienplatz, der bei Erfordernis personell besetzt werden kann. Die Anmeldung und die Zuständigkeiten, die dem Bediener dann dazu berechtigen, erfolgt über die Integriete Bedienerführung (IBF). Dort gibt man dann seinen Namen und ein Kennwort und natürlich die Funktion (ähnlich wie bei der Anmeldung in ESTWsim).

    Je nach Berechtigung kann nun die vollständige Bedienung von hier aus erfolgen oder nur teilweise, d.h. der LST-Mitarbeiter handelt im Auftrag des Fdl (in der BZ). Daneben ist es noch möglich die Berüs und Lupen zu beobachten und natürlich bestimmte Entstörungen vorzunehmen.

  • Danke für die Antwort.

    Aber ist es denn auch möglich, dass sich zwei Benutzer auf den gleichen Stellbereich anmelden können? Quasi einmal der LSTler am Notbedienplatz und einmal der Fdl in der BZ. Oder wird duch die Anmeldung das verhindert. Oder können anderen den Stellbereich zwar aufschalten und betrachten, aber nicht darin arbeiten?

  • Moin zusammen,

    Wie es bei einem ESTW läuft kann ich so nicht sagen. In der Dr-Technik sind Fernsteuerungen weit verbreitet, welches nicht zuletzt in der beschränkten Reichweite der Dr-technischen Möglichkeiten liegt.
    Die meisten ferngesteuerten Stellwerke sind daher zwar technisch in der Lage für einen Ortsbetrieb, im Regelfall ist dieser jedoch nicht vorgesehen (zumindest nicht ueberall ;) ).
    Eine "gleichzeitige Anmeldung" ist dabei auch nicht möglich, sobald das Zentralstellwerk die Ortsbedienung freigegeben hat, ist der dortige Fahrdienstleiter ausschliesslich Zuschauer (die Meldungen werden weiter übertragen), und hat keinerlei Eingriffsmöglichkeiten mehr.
    Ich kann mir aber andererseits auch nicht vorstellen, das eine gleichzeitige Anmeldung im ESTW möglich ist. Auch wenn eine Auswertung, wer was gestellt hat, im Nachhinein sicherlich möglich wäre, bleibt die Gefahr, das die Kollegen sich durch unterschiedliche Eingaben gegenseitig Behindern und/oder ein heilloses Chaos entsteht. 8)
    Soweit ich weiss, gibt es bei grösseren Bahnhöfen sogar eine strikte Trennung zwischen den Fahrdienstleiterbezirken, so das sie nur von einem Bedienplatz aus gesteuert werden können. Mal eben kurz für den Kollegen weiter machen wird dann zur Rumrennerei. *g*

    Gruss Gerrit

    Auch IC(E) haben Bremsen! :D

  • Hi,

    also ein modernes ESTW akzeptiert mal prinzipiell Bedienungen aus mehreren Kanälen. In der Regel vom Notbedienplatz, vom normalen Bedienplatz und von der Leittechnik. Theoretisch könnte also der eine Bediener die Weiche links umlaufen lassen und der andere wieder rechts rum. Bei KF-Bedienungen ist das anders. Da gibt es konkrete protokoliierte Zuständigkeiteiten und die Leittechnik ist außen vor.

    Neben diesen Bedienplätzen gibt es dann manchmal noch die Nahbedienung. Hier gibt das ESTW die Kontrolle quasi ab. Ist dann ähnlich wie eine Schlüsselsperre bei einer Weiche...

    Gruß,
    J

  • Hallo zusammen.
    Ich fang mal so an. Ein ESTW, welches aus der BZ bedient wird, wird nur dann vor Ort bedient, wenn die Bedienung aus der BZ nicht mehr möglich ist. Und auch dann darf und kann vor Ort kein Fdl sitzen, da diese Notbedienplätze nicht als sogenannter "Fdl-Arbeitsplatz" eingerichtet sind. D. h. Bedienungen vom Notbedienplatz aus, die die Weiterführung des Betriebs betreffen (Durchführen von Zugfahrten), werden von einem Mitarbeiter LST (Signaltechniker) im Auftrag des Fdl in der BZ ausgeführt. Hierfür gibt es fest vorgeschriebene Wortlaute, und die gesamten Handlungen müssen schriftlich festgehalten werden.
    Bestimmt taucht jetzt die Frage auf, wieso dort kein Fdl arbeiten darf? Ganz einfach: Es ist rechtlich und technisch kein Fdl-Arbeitsplatz, d.h. es befindet sich dort kein Funk (außer GSM-R), es gibt keine betrieblichen Unterlagen wie Zugmeldebücher, Bahnofsfahrordnung, Bildfahrpläne oder ähnliches. Zweitens ist es meistens auch gar nicht möglich, zumal die Notbedienplätze teils mehrere hundert Kilometer von der BZ entfernt sind. Da hätte der Fdl einen weiten Anfahrweg.
    Fernsteuerung in diesem Sinne gibts es bei der FL 90. Mit dieser Technik könne nahezu alle Dr-Stellwerksbauarten über ein Alcatel ESTW ferngesteuert werden, wie zum Beispiel Bad Schönborn Süd, welches vom ESTW Bruchsal ferngesteuert wird. Bei dieser Technik ist technisch gesehen ein Ortsbetrieb möglich, jedoch nicht zulässig und im realen Betrieb auch gar nicht durchführbar. Man bräuchte dann wieder Fdl die in Dr-Technik ausgebildet sind und müsste diese Fdl alle 6 Monate erneut schulen, denn sonst entfällt die Berechtigung zum Bedienen.
    Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
    Gruß
    Heiko Kailbach (Fdl ESTW Plochingen)

  • Moin!

    Quote

    Original von ESTW-Fdl
    Es ist rechtlich und technisch kein Fdl-Arbeitsplatz, d.h. es befindet sich dort kein Funk (außer GSM-R), es gibt keine betrieblichen Unterlagen wie Zugmeldebücher, Bahnofsfahrordnung, Bildfahrpläne oder ähnliches.


    Das sollte soweit kein Problem sein, solange GSM-R als Zugfunk im Bereich zulässig und ein Gefo vor Ort ist. Die betrieblichen Unterlagen kann man ohne weiteres in einer Aktentasche o.ä. vorhalten und dem Kollegen mitgeben (wird in der DR-Technik häufiger gemacht).

    Quote

    Original von ESTW-Fdl
    Man bräuchte dann wieder Fdl die in Dr-Technik ausgebildet sind und müsste diese Fdl alle 6 Monate erneut schulen, denn sonst entfällt die Berechtigung zum Bedienen.


    Eine erneute Schulung sollte eigentlich nicht notwendig sein. Man muss nur im Rahmen der Einweisung auf der Zentrale die Leute auch vor Ort einsetzen/prüfen/wie auch immer und halt in regelmässigen Abständen das Stw. örtlich von den Kollegen besetzen lassen.

    Das einzige _wirkliche_ Problem ist meist die Entfernung bzw. der Anfahrtsweg, da freut sich dann halt das örtliche Taxiunternehmen ;)

    Gruss Gerrit

    Auch IC(E) haben Bremsen! :D

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